Ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, entscheidet der Rentenversicherungsträger. Warten Sie einfach die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ab.
Hallo Mirja,
wir sind alle keine Hellseher.
Für Ihren Rentenbeginn kommt es darauf an wann der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist, ob die Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit festgestellt wird und ob abhängig von dem dann möglichen Rentenbeginn der Rentenantrag bzw. der umzudeutende Reha-Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
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