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Experten-Antwort

Rückwirkende Umdeutung REHA-Antrag in Erwerbsminderungsrente

von Mirja11.10.2018 | 07:24
670 Ansichten
4 Antworten
Hallo, meine Krankenkasse hat mir geschrieben, dass mein REHA-Antrag rückwirkend in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden soll. Wann wäre dann der Rentenbeginn? Ab Datum REHA-Antrag, ab REHA-Beginn oder Ende der REHA? Oder erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des Versicherungsfalles? Beginn miener Krankheit (Krankmeldung) war ein Monat vor der REHA. Vielen Dank für die Hilfe und beste Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2018 | 11:14

Ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, entscheidet der Rentenversicherungsträger. Warten Sie einfach die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ab.

3 Antworten

Feliam 11.10.2018 | 09:26
Ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird und ab wann welche Rente wie lange gezahlt wird, entscheidet allein die Rentenversicherung. Warten Sie deren Nachricht ab. Die KK kann allenfalls ein Umdeutungsverfahren anregen.
Mirjaam 11.10.2018 | 08:28
Mondkind schrieb

Hallo Mirja,

wir sind alle keine Hellseher.

Für Ihren Rentenbeginn kommt es darauf an wann der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist, ob die Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit festgestellt wird und ob abhängig von dem dann möglichen Rentenbeginn der Rentenantrag bzw. der umzudeutende Reha-Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

Vielen Dank für die Antwort. Leistungsfall war bzw. ist der Monat vor REHA - Unfall mit Krankenhausaufenthalt und bin von dort in die REHA. Den Antrag habe ich selbst gestellt. In die REHA kam ich einen Monat später vom Krankenhaus aus und war dort zwei Monate. Ich war fast ein Jahr nach der REHA krankgeschrieben und habe nun eine Wiedereingliederung in den Job. Die Krankenkasse will nun meinen REHA-Antrag (Antragsstellung letztes JAhr) rückwirkend umdeuten lassen. Die Erwerbsminderungsrente wäre wegen dem Beginn meiner Arbeit (Wiedereingliederung) für ca. 1,5 Jahre befristet? LG
Mondkindam 11.10.2018 | 08:21
Hallo Mirja, wir sind alle keine Hellseher. Für Ihren Rentenbeginn kommt es darauf an wann der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist, ob die Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit festgestellt wird und ob abhängig von dem dann möglichen Rentenbeginn der Rentenantrag bzw. der umzudeutende Reha-Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
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