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Experten-Antwort

Rückwirkender Aussparungsbescheid AAÜG

von Paulus26.04.2015 | 12:47
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im jahr 2013 erging ein Bescheid seitens des Zusatzversorgungsrägers, dass bestimmte tatsächlich erzielten Verdienste zu Unrecht in meiner Rente berücksichtigt wurden und nun lange meine Rente von Rentenerhöhung ausgespart werde. Dagegen wurde erfolglos Widerspruch und Klage erhoben, sodass nun der Aussparungsbescheid ergehen wird. Zu welchem Zeitpunkt (2013) oder 2015 ist der Aussparungsbescheid zu erstellen? Muss ich wohl gar noch mit einer Rückforderung für zuunrecht erhaltenen Rentenerhöungen der jahre 2013, 2014 und 2015 rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aussparung bedeutet: Die Rente wird unvermindert in falscher Höhe weiter gezahlt. Allerdings wird die falsche Rentenhöhe nicht durch die Rentenanpassung weiterhin erhöht. In einer Parallelrechnung wird die korrekte Rentenhöhe bei jeder kommenden Rentenapassung zum Vergleich fortgerechnet. Sobald durch eine der nächsten Rentenpassungen die korrekte Rentenhöhe die falsche Rentenhöhe übersteigt, werden Sie weiterhin wieder Rentenerhöhungen haben. Eine Rückforderung erfolgt nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Falke63am 26.04.2015 | 17:22
Zurückgefordert wird hier nichts. Es wird Ihre Rente von den nächsten Rentenanpassungen solange ausgenommen, bis der richtige Zahlbetrag erreicht ist. Wenn die DRV schnell ist, wird die Aussparung ab 1.7.2015 greifen, ansonsten wird Ihre Rente ab 1.7.2016 nicht mehr erhöht (sofern dort eine allgemeine Rentenerhöhung stattfinden wird)
SozPolam 26.04.2015 | 22:08
Sie müssen selbstredend alles zurückerstatten - ob Aussparung oder Rückforderung! Sie haben zu UNRECHT kassiert. Sie haben ZUVIEL eingestrichen! Sie werden natürlich auch Zins und Zinseszins erstatten müssen. Oder Sie kommen ins Zuchthaus!
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