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Rückwirkender Rentenbescheid

von andrea03.06.2007 | 21:03
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10 Antworten

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Nachdem ich nun schon 2 mal sehr gute Antworten, die jedesmal zur 'Aufklärung' der betreffenden Sachbearbeiter geführt hat, bekommen habe, hoffe ich auch jetzt auf entsprechende Hilfe. Habe nach 4 Jahren tw EM Rente am 19.1.2006 Antrag auf volle EM gestellt. Bescheid wurde am 25.9.2006 rückwirkend zum 1.6.2006 erstellt und volle EM bewilligt. Mein Arbeitsverhältnis konnte logischer Weise erst zum 31.10.2006 beendet werden. Bei der Abrechnung der Rentenzahlungen wird mir jetzt die 2. Sonderzahlung der Firma im Juni 2006 bereits mit dem zulässigen Hinzuverdienst der vollen EM Rente von 350,00 € gegenübergestellt und die Rente gekürzt. Auch die Abschlusszahlungen der Firma im Oktober führen zur Rentenkürzung. Wie weit können bei einer rückwirkenden Erstellung des Bescheides Fakten herangezogen werden, die zu diesem Zeitpunkt gar nicht bekannt waren ? Und mein Arbeitsverhältnis eben bis 31.10. weiterbestand. Ausserdem konnte mir durch die Untätigkeit (länger als 6 Monate ab Antragstellung) auch die Firmenrente erst ab 1.11.2006 bezahlt werden. Wer kommt für diesen finanziellen Schaden auf ? Dass ich erst jetzt diese Fragen stellen kann, liegt daran, dass ich erst seit Freitag eine Abrechnung der DRV vor mir liegen habe (auch wieder Untätigkeit ? ?). Diese habe ich erst bekommen, nachdem ich (zum ersten Mal im Januar angefordert) jetzt penetrant alle 2 Wochen beim Sachbearbeiter eine Bescheinigung für die Steuererklärung angefordert habe. Hätte die DRV im Mai 2006 den Bescheid zum 1.6.2006 erstellt, hätte mein Arbeitsverhältnis zum 30.6. beendet werden können - die Abrechnungen und die Sonderzahlungen alle im Juni zu einer einmaligen Kürzung der Rente geführt und dann hätte ich auch ab 1.7. die Firmenrente bekommen. Das hier ist meine letzte Hoffnung, da ich jetzt beinahe soweit bin, mit dieser ganzen Sache zum Rechtsanwalt zu gehen, da meine finanziellen Einbußen doch ganz erheblich sind.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die EM-Rente Lohnersatzfunktion hat, in dieser Zeit aber Lohn bezogen wurde, mag zwar im Einzelfall das Ergebnis ungerecht erscheinen ist jedoch konsequent. Wenn man das Sicherungsziel der EM-Rente, nämlich nicht ohne Lohn oder Erwerbsersatzeinkommen dazustehen, dann trifft dies bei Ihnen zu. Das Sicherungsziel wird erreicht.

Den Ausführungen von bekiss kann zugestimmt werden.

9 Antworten

Raineram 03.06.2007 | 21:46
Sie haben doch hinzuverdient. Ihre Betriebsrente wird wohl kaum höher sein. Also haben Sie doch keine Einbußen?!? Gehen Sie doch zum Rechtsanwalt ... dann hätten Sie tatsächlich finanzielle Einbußen!
bekissam 03.06.2007 | 23:47
Ein Haftungsanspruch bezüglich privatrechtlicher Folgen langer Bearbeitungszeiten besteht nicht. Insofern sollten Sie sich den Gang zum teuren Rechtsanwalt besser ersparen. Sie sollten jedoch prüfen, ob sich nach den nachfolgenden Ausführungen zur Überschreitung der Entgeltgrenze von 350,- EUR eine Konsequenz für Ihre Rentenzahlung ergeben könnte. In § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist für Renten wegen Alters geregelt, dass die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestehende Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit im Monat die in Absatz 3 genannten Beträge nicht übersteigt, "wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 3 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt". Eine entsprechende Regelung ergibt sich für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus § 96a Abs. 1 Satz 2 SGB VI. Das zweimalige Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze beschränkt sich nicht nur auf Kalendermonate mit Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation), sondern ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 31.01.2002 - B 13 RJ 33/01 R) unabhängig von der Ursache des Mehrverdienstes zulässig. Alle monatlichen Grenzwerte dürfen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschritten werden (z.B. durch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden oder Änderung der Vertragsverhältnisse), ohne dass dies den Rentenanspruch beeinträchtigt. Das gilt auch bezüglich der Hinzuverdienstgrenze von monatlich 350 Euro für eine Vollrente wegen Alters oder eine Vollrente wegen voller Erwerbsminderung. So kann sich zurzeit der Hinzuverdienst in zwei Monaten bis auf 700 Euro erhöhen, ohne dass dadurch der Anspruch auf Vollrente verloren geht. Werden die Grenzwerte während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses für mehr als zwei Monate im Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschritten, wird ab dem dritten Monat nur noch die dem Hinzuverdienst entsprechende Teilrente gezahlt oder bei Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze die Rente eingestellt. Beim Überschreiten der Grenzwerte zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ergeben sich bereits ab Beschäftigungsbeginn die entsprechenden Konsequenzen für die Rente. Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen ist auch im Monat des Rentenbeginns im Rahmen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 bis 3 SGB VI zulässig, soweit in diesem Monat einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nur ausnahmsweise (zum Beispiel Weihnachtsentgelt, Urlaubsgeld) anfällt.
andreaam 04.06.2007 | 15:10
Vielen Dank für die Antworten - auch an bekiss für die schnelle Reaktion. Es ist zwar von der Definition her konsequent, aber als langjährig Versicherter mit hohen Beiträgen sollte man dann auch erwarten können, dass die DRV mit mehr sachkundigem Personal ausgestattet wird, damit solche Bearbeitungszeiten vermieden werden !
herteram 04.06.2007 | 16:12
Sie sollten als langjähriger Versicherter wohl auch mal bedenken, dass Ihre Akte nicht die einzige ist, die bearbeitet werden muss. Daher sind Bearbeitungszeiten von 6 Monaten vollkommen normal!!!!!!
andreaam 04.06.2007 | 17:21
Die Bfa Direktion in Berlin hatte sich in 2002 noch für Beabeitungszeiten von 4 Monaten 'entschuldigt'. Wenn die Mitarbeiter so überfordert sind, weil so viele Akten da sind, sollten sie vielleicht auch mal den Unmut der 'Kunden' an ihre Vorgesetzen weitergeben. Und wenn Sie die Daten genau betrachten, sind das nunmehr über 16 Monate und der Vorgang ist immer noch nicht abgeschlossen !!
Antoniusam 04.06.2007 | 17:38
Ihr Fall scheint demnach wohl "etwas" komplizierter zu sein, als der "Normalfall". Und zusätzliches Personal kostet das Geld der Beitragszahler. Sind die Beiträge nicht schon jetzt viel zu hoch ?
andreaam 04.06.2007 | 17:59
Da gebe ich Ihnen wohl recht. Aber leider ist mein Fall erst durch die verzögerte und teilweise unrichtige Bearbeitung 'etwas' komplizierter geworden. Was ich in den letzten Monaten diesbezüglich erlebt habe, würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Ich bin inzwischen so entnervt, dass ich eben keinem Bescheid mehr traue - Das Forum hier, hat meine Zweifel ausgeräumt und das ist gut ! Nur schade, dass dann sowohl in der DRV, als auch beim 'Kunden' soviel Geld verloren geht, das vermeidbar gewesen wäre.
Carmenam 04.12.2007 | 11:50
Ich warte auf meinen ersten Rentenbescheid. Mir wird zum 01.03.2006 die volle erwerbsminderungsrente bewilligt. Da ich Arbeitslosengeld bezogen habe wurden in diesem Zeitraum auch Rentenversbeiträge entrichtet. Meine Frage: Kann ich die eingezahlten Beiträge evtl. zurückfordern?
Carmenam 04.12.2007 | 16:00
Danke für die schnelle Antwort.
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