Eigentlich eine Frage des Arbeitsrechts. Aus unserer Praxis können wir aber sagen, dass es Fälle gibt, in denen nach einem Tarifvertrag oder einer anderen Vereinbarung Beträge (beispielsweise Krankengeldzuschüsse), die der Arbeitgeber für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat, lediglich als Vorschuss auf die Rente gelten. Üblicherweise "rechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen dann mit der Rentenversicherung ab."
Was für Ihren Fall hierzu genau im Tarifvertrag oder einer anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarung geregelt ist, können Sie nur durch Einsichtnahme in die genannten Unterlagen herausfinden.