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Rückzahlung der eingezahlten Beiträge

von Sil-vana05.02.2007 | 15:38
2009 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich meiner bisher eingezahlten Beiträge. Ich habe von 08/1994 bis 02/2002 Pflichtbeiträge in die DRV eingezahlt. Von 03/2002 bis 12/2006 habe ich Zahnmedizin studiert. Jetzt arbeite ich als Assisstenzzahnärztin und bin somit Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Kann ich einen Antrag auf Rückzahlung der Beiträge stellen und macht es Sinn? Vielen Dank Silvana

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 11:49

Eine Beitragserstattung bei von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Beschäftigten aufgrund einer Mitgliedschaft in einer berufsständigen Versorgungseinrichtung ist nur dann möglich, wenn die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist.

1 Antworten

Bernhardam 05.02.2007 | 16:23
Nein. Sie haben länger als 5 Jahre Beiträge gezahlt und damit die allgemeine Wartezeit erfüllt, daher ist eine Beitragserstattung nicht möglich; stattdessen bekommen Sie später eine Altersrente. Sinn macht eine Beitragserstattung auch nur selten, da lediglich der Arbeitnehmeranteil der Beiträge ohne Zinsen erstattet wird, also mehr als die Hälfte verloren gehen würde (der Arbeitgeberanteil und der Wertzuwachs). Nur wer noch sehr jung ist und die Beiträge kurz nach der Einzahlung erstattet bekäme, könnte bei solchen Bedingungen und angesichts der zu erwartenden Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen, dass sich das vielleicht lohnen würde.
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