Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückzahlung der eingezahlten Beiträge

von PeterPan24.11.2011 | 13:13
1876 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe nur zu Zeiten der Wehrpflicht und während meiner Ausbildung in die dt. Rentenkasse eingezahlt. Da ich seitdem selbstständig bin, keine weiteren Beträge mehr eingezahlt habe und auch keine weiteren einzahlen werde, würde mich interessieren, ob ich meine eingezahlten Beträge zurück fordern kann? 2001 9 Monate Grundwehrdienst 2002-2005 30 Monate Ausbildung Besten Dank für die Info!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Deutschen ist eine Erstattung erst möglich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde (die von Ihrem Geburtsdatum abhängt) und die allgemeine Wartezeit bis dahin nicht erfüllt wurde, also weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden.

Die andere Möglichkeit wäre, wie im vorherigen Beitrag angesprochen, die Zahlung freiwilliger Beiträge, damit Sie die 5 Jahre Beitragszeiten zusammen bekommen - und ab Erreichen der Regelaltersgrenze dann auf Antrag eine Altersrente erhalten könnten.

Selbständig Tätige können, ja nach Art ihrer ausgeübten Tätigkeit, kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden. Bitte informieren Sie sich bei uns über die Einzelheiten in Ihrem Fall.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schadeam 24.11.2011 | 13:31
Unterstellt dass Sie Deutscher sind, geht das derzeit nicht. Sie sind berechtigt die auf 5 Jahre fehlenden Zeiten jederzeit freiwillig einzuzahlen - daher gibt es zur Zeit keine Erstattung der Beiträge. (Forden /beantragen können Sie das zwar, werden aber einen ablehnenden Bescheid kassieren)
PeterPanam 24.11.2011 | 13:54
Deutscher bin ich. Warum sollte ich freiwillig einzahlen? Ich erhalte dann irgendwann < 10 € Rente, die nach heutigem Stand vielleicht eine Kaufkraft von < 2€ haben werden. Gab es nicht einmal eine Regelung, dass wenn man weniger als 60 Monate einzahlt, die Beträge zurückfordern kann?
Sonnenscheinam 24.11.2011 | 14:07
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und bis dahin keine 60 Monate Beitragszeiten erreicht haben, können Sie die Beiträge erstatten lassen. Und bis dahin kann ja noch viel passieren... Haben Sie denn schon mal prüfen lassen, ob Sie als Selbständiger der Rentenversicherungspflicht unterliegen?
Sonnenscheinam 24.11.2011 | 14:09
PS: Oder gehören Sie einer berufständischen Versorgungseinrichtung an z.B. Ärztekammer etc?
Karl H.am 25.11.2011 | 07:47
Die Auseinandersetzung mit dieser Frage meiden die meisten Selbstständigen wie der Teufel das Weihwasser. Wenn dann das böse Erwachen kommt heisst es nur: Das hat mir niemand gesagt! ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026