Bei Deutschen ist eine Erstattung erst möglich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde (die von Ihrem Geburtsdatum abhängt) und die allgemeine Wartezeit bis dahin nicht erfüllt wurde, also weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden.
Die andere Möglichkeit wäre, wie im vorherigen Beitrag angesprochen, die Zahlung freiwilliger Beiträge, damit Sie die 5 Jahre Beitragszeiten zusammen bekommen - und ab Erreichen der Regelaltersgrenze dann auf Antrag eine Altersrente erhalten könnten.
Selbständig Tätige können, ja nach Art ihrer ausgeübten Tätigkeit, kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden. Bitte informieren Sie sich bei uns über die Einzelheiten in Ihrem Fall.