Hallo HannaLie,
die gesetzliche Rentenversicherung verrechnet nicht die zu zahlende Rente mit dem zeitgleich gezahlten Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung.
Inwieweit sich Ihre private Krankenversicherung an Sie wendet und ggfs. Geld zurückfordert können wir Ihnen leider nicht sagen.
Vielleicht ist dies aus Ihren KV-Tarifunterlagen ersichtlich.