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Experten-Antwort

Rückzahlung vom Arbeitlosen und Krankengeld

von Agnes Leppich09.10.2015 | 18:54
1380 Ansichten
5 Antworten
Hallo habe heue meine entgültigen bescheid bekommen das ich Rückwirkend zum 01.07.2014 meine volle Erwerbsminderungrente bekomme . mir wurde aber in der zeit bis zum 7.04.2015 Krankengeld gezahlt und danach dann Arbeitslosengeld 1. Nun bekomme ich meine Rente ab dem 1.11.2015 zum Monatsende gezahlt. Nach dem Heutigen bescheid vom Arbeitamt wurde mir aber mitgeteilt das ich ab dem 11.10.2015 kein Geld mehr bekomme. Nun ist meine rente niedriger als das Abbeitslosengeld und mir wurde durch einen Anruf beim Arbeitamt mitgeteilt das ich vielleicht auch kein Geld im Oktober und November bekomme bis das mir gezahlte Abeitlosengeld vollständig zurückgezahlt wird ist das so richtig? Ick könne ja in der Zeit wo ich kein geld habe Hartz 4 beantragen .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2015 | 09:05

Guten Morgen Agnes Leppich,

die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Leistungen, wenn diese Leistungen zeitlich mit der Rente wegen Erwerbsminderung zusammentreffen. Der Anspruch besteht aber nur in Höhe der Rente wegen Erwerbsmionderung und wird tagegenau abgerechnet. Wenn die Agentur für Arbeit die Leistung ab dem 11.10.2015 eingestellt hat, erfolgt die Abrechnung auch nur bir zum 10.10.2015. Die Differenz wird Ihnen ausgezahlt, sobald die Bezifferung vorliegt.

Während einer Maßnahme zur Rehabilitation kann ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Genaueres hierzu teilt Ihnen der Leistungsträger mit.

4 Antworten

Jonasam 09.10.2015 | 19:04
Agnes Leppich schrieb

Hallo also kann es doch sein das ich ende Oktober kein Geld bekomme und es mir auch nicht ab dem 12.10 gezahlt wird weil es mit der Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet wird . Nun geh ich aber ab dem 12.10 in Reha wie wird es dann berechnet .

Totaler Blödsinn was man dir erzählt hat. Die Rente die du rückwirkend bekommen würdest geht komplett ans Arbeitsamt zur Verrechnung. Da du wahrscheinlich mehr ALG bekommen hast als jetzt Rente musst du aber die Differenz nicht zurückzahlen. Wenn deine Rente rückwirkend zum 1.7.15 genehmigt wurde und du bis 11.10. ALG bekommst steht dir ab 12.10. deine Rente zu. Wem denn sonst ? Du solltest also Ende Okt. anteilmäßig Rente bekommen und zwar vom 12.10. - 31.10.
Jonasam 09.10.2015 | 19:06
Sehe gerade das ja bis 1.7.14 rückdatiert wurde... also bekommt natürlich auch die KK ihren Anteil bis 7.4.15... ab dann das AA.. und ab 12.10. du
Schadeam 10.10.2015 | 17:35
Ergänzung: Die Nachzahlung vom12.10.bis 31.10. wird dann ausgezahlt, wenn mit Krankenkasse und Arbeitsamt abgerechnet ist. Dassdas Geld schon Ende Oktober bei Ihnen auf dem Konto ist, würde bedeuten, dass das sehr fix geht - ich würde mich nicht wundern, wenn das Geld erst Mitte bis Ende November eintrifft. Aber vielleicht sind ja alle drei Beteiligten Stelle sehr schnell.....
Agnes Leppicham 10.10.2015 | 20:58
Hallo also kann es doch sein das ich ende Oktober kein Geld bekomme und es mir auch nicht ab dem 12.10 gezahlt wird weil es mit der Krankenkasse und Arbeitsamt verrechnet wird . Nun geh ich aber ab dem 12.10 in Reha wie wird es dann berechnet .
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