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Rückzahlung von ALG II & Entscheidung

von Jardel31.01.2007 | 15:39
3039 Ansichten
11 Antworten
Ich bin am 01.01.1944 geboren. Ich beziehe seit dem 01.07.2000 ALGI und seit dem 01.01.2005 ALGII. Jetzt hab ich ein Bescheid (Streitfall) bekommen, wo mir die volle Erwerbsminderungsrente seit dem 01.01.2004 zusteht. Erstens soll ich mich für die volle Erwerbsminerungsrente entscheiden oder weiterhin den Streitfall führen? Zweitens bekomm ich für die Zeit seit dem 01.01.2004 das Geld rückwirkend oder bekommt das Arbeitsamt das ganze Geld? Ich bin momentan 63 Jahre Alt und würde gerne wissen, ob sich für mich die volle Erwerbminderten Rente lohnen wird? Ich bin auch zu 70 GDB Schwerbehindert, gibt es da eine möglichkeit, Rententechnisch was zu machen? Ich bedanke mich für die Antworten im Vorraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.02.2007 | 11:49

Falls die Bundesagentur für Arbeit im gesamten Nachzahlungszeitraum ab dem 01.01.2004 vorab für Sie Geldleistungen erbracht hat, bekommt dieser Leistungsträger im Rahmen der Abrechnung des Erstattungsanspruchs gemäss §§ 102 ff SGB X monatlich diese Leistung bis zur Höhe der Rente vom Rentenversicherungsträger erstattet

10 Antworten

jardelam 31.01.2007 | 17:00
Ich möchte mich für die rache Antwort bedanken. Ich bin seit ca. 4 Jahren im Rechtstreit mit der LVA. Hab gestern ein Bescheid erhalten, das ich mich für folgendes entscheiden könnte. Ich soll die Volle EM Rente erhalten/annehmen und damit soll der Rechtstreit niedergelegt werden. Und mir würd die Volle EM Rente ab dem 01.01.2004 Rückwirkend zustehen. Das wären ja drei Jahre Rente die ich bekomme, die werden wahrscheinlich mit dem ALG I & II verrechnet und somit bekomme ich ja nichts nachgezahlt. Habe ich das richtig verstanden? Was wären die Richtige Entscheidung ihre Meinung nach? Danke für alles
Bernhardam 31.01.2007 | 17:10
Die Rente wird mit ALG I und II verrechnet, aber ob Sie etwas herausbekommen, hängt von der Höhe der Rente ab. Eine Rente kann auch höher sein als ALG II. Da es dann aber auch Abschläge gibt, lohnt sich das wahrscheinlich trotzdem nicht. Wer eine Rente vorzeitig, aber dafür mit Abschlägen bezieht, bekommt insgesamt nicht mehr; die Abschläge sind so berechnet, dass sich das ausgleicht - aber nur bei normaler Lebenserwartung. Wer früh stirbt, für den ist eine vorzeitige Rente mit Abschlägen besser, wer sehr lange lebt, sollte die Abschläge meiden wie der Teufel das Weihwasser. Was besser gewesen wäre, weiss man erst hinterher. Naja, und den Hartz IV Unbilden bzw. Schikanen waren Sie bereits ausgesetzt, dafür gibt es keine Entschädigung. Ich kann aber wirklich nichts Genaueres sagen, da ich nicht einmal weiß, worum Sie sich mit der LVA streiten.
Bernhardam 31.01.2007 | 16:33
Pauschal und ohne genauere Angaben kann man das nicht entscheiden, aber hier sind einige hoffentlich hilfreiche Hinweise: 1. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einem GdB von 70 (also jetzt sofort schon) steht Ihnen eine ungekürzte Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu. Damit erlischt zugleich der Anspruch auf ALG II und insoweit gibt es hier nichts mehr zu streiten. 2. Eine Erwerbsminderungsrente, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen wird, wird durch Abschläge gekürzt, bei 3 Jahren früher, also ab dem 1.1.2004, sind das minus 10,8 %, diese Abschläge bleiben lebenslänglich. 3. Sofern Ihnen bereits ab 1.1.2004 eine EM-Rente zugestanden hätte, wären Sie ab 1.1.2005 nicht mehr oder weniger bedürftig gewesen, folglich wäre zumindest das zu Unrecht bezogene ALG II zurückzuzahlen. Ob sich der Bezug einer Rente trotzdem lohnt, hängt von der Höhe der Rente ab. Der Bezug von ALG I wird ebenfalls mit der Rente direkt verrechnet, hinzu kommt, dass während des ALG I Bezuges auch nennenswerte Rentenbeiträge gezahlt werden, was die spätere Rente erhöht. Es kann also durchaus sein, dass Sie besser beraten sind, wenn Sie weiterhin das Vorliegen einer Erwerbsminderung ab 1.1.2004 bestreiten. Es hängt aber, wie gesagt, von den Zahlen und sogar Ihrer weiteren Lebenserwartung ab. Grundsätzlich lohnt sich der vorgezogene Bezug einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente zwischen 60. und 63. Lebensjahr finanziell nicht: Der Vorteil durch den früheren Bezug wird durch die Abschläge aufgehoben.
KSCam 31.01.2007 | 20:15
Ich versteh Ihr Problem nicht: wenn Sie seit 4 Jahren streiten, dann haben Sie doch damals die Rente beantragt und wollten die, sonst wäre die Klage um die Rente ja totaler Blödsinn gewesen. Und jetzt wollen Sie plötzlich keine Rente mehr - warum dann der ganze Aufwand? Da hätten Sie doch den "ganzen Mist" schon früher beenden können. Falls Sie einen Anwalt bemüht haben, kenne ich einen, den es freut - der zockt nämlich auf jeden Fall mit jedem Schriftsatz mächtig Kohle ab - na klasse!
bekissam 31.01.2007 | 23:40
Die Voraussetzungen und Bedingungen der verschiedenen Leistungen und deren Höhe sollte man vor einem langen Streitverfahren kennen und gegeneinander abwägen. Wenn Sie jetzt 4 Jahre nur für die Agenten für Arbeitslosigkeit und den Mercedes Ihres Anwalts gegen die Rentenversicherung gekämpft haben, die Konsequenzen aber nicht kennen, ist das mehr als bedauerlich. Eigentlich sollte sich damit wenigstens Ihr Verfahrensvertreter befasst haben und Sie umfassend beraten können. Soweit das anhand Ihrer Angaben überhaupt möglich war, hat "Bernhard" Ihnen bereits einige Hinweise gegeben. Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und die Rente konkurieren. Beide Leistungen können (mit Ausnahmen) nicht bezogen werden. Ist die Rente jedoch höher, kann eine Nachzahlung zu Ihren Gunsten entstehen. Der vorzeitige Bezug der Rente führt dann jedoch andererseits zu lebenslangen Abschlägen bei Ihrer Altersversorgung.
Jardelam 01.02.2007 | 12:13
Danke für die Antworten! Ich war für ca. 35 Jahre beschäftigt, in der Zeit war ich nie Arbeitslos. Ab 1998 hat sich meine Gesund verschlechtert, ich wurde dann Krank und war ab dem Jahre 2000 Krank geschrieben, dann ist auch noch die Firma Pleite gegangen und ich wurde darauf Arbeitslos. Ich war auf Kurr und laut Ärtze Gutachten, wurde ich auf 70 % GDB gestuft. Darauf hin wurde mir von der Gemeinde geraten Rente zu beantragen. Das hab ich dann auch gemacht und dies führte dann zum Rechtstreit mit der LVA. Und diesen Prozess habe ich gewonnen und mir wurde die Volle EM Rente rückwirkend ab dem 01.01.2004 zu gesichert. Aber ich soll mich noch entscheiden, ob ich diese annehmen soll oder nicht. So jetzt würde ich wissen, wie ihr entscheiden würdet! Danke für alles
Schadeam 01.02.2007 | 13:50
machen Sie Ihre Entscheidung doch einfach von den nackten Zahlen abhängig. Sie wissen doch hoffentlich wie hoch die Rente ist um die Sie gekämpft haben? Und wenn nicht, kann Ihnen das nur Ihr RV Träger mitteilen. Und wenn Sie die Zahlen kennen, müssen Sie sich entscheiden - das Nachzahlungen mit den Leistungen für Arbeitslosigkeit verrechnet werden, ist klar.
Bernhardam 01.02.2007 | 15:45
Sich diese Frage zu stellen, ist durchaus nachvollziehbar und vernünftig: Als die Rente beantragt wurde, sollte damit Bedürftigkeit und die Abhängigkeit von Arbeitslosenhilfe / ALG II bzw. Hartz IV vermieden werden. Das anzustreben, ist vernünftig (und auch Pflicht). Aber leider ist es nicht gelungen: Der Versicherte hat von ALG II leben müssen, weil ihm die Rente nicht rechtzeitig bewilligt wurde. Inzwischen sieht die Sache ganz anders aus: Wegen der Rentenabschläge ergibt sich kein finanzieller Vorteil aus dem vorzeitigen Bezug einer Altersrente oder einer EM-Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Folglich kann es aus heutiger Sicht durchaus vernünftig sein, die EM-Rente abzulehnen, und stattdessen eine ungekürzte Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Diese Rente ist höher, was ein Vorteil für den Versicherten ist, und ob der ALG II Träger Geld zurückbekommt oder nicht, kann dem Versicherten nun wirklich gleichgültig sein. Also: Kühl nachrechnen und die bessere Alternative wählen. Wahrscheinlich ist das eine Ablehnung der EM-Rente.
Mam 01.02.2007 | 15:34
Irgendwie verstehe ich nicht ganz, warum sie 4 Jahre "kämpfen" und dann jetzt überlegen, ob sie die Rente überhaupt wollen... Sowas lasse ich mir doch spätestens beim Gang zum Gericht durch den Kopf gehen...
jardelam 01.02.2007 | 19:16
Hallo Bernhard, Sie haben meine Sachlage verstanden und dafür bedanke ich mich! Genau so war das ganz! Jetzt habe ich erstemal eine aktuelle Rentenberechnung beantragt. Und demnächst habe ich ein Termin mit meinem Rechtsanwalt. Ich werde mir seine Meinung anhören, aber noch nichts endgültig entscheiden. Ich wollte mir halt mehrere Meinungen holen, bevor ich eine Entscheidung treffe! Ich wollte mich nochmals für die Tipps und antworten bedanken! Falls ihr aber noch Tipps oder ein Rat habt oder so! Dann einfach her damit!
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