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Rückzug aus dem Arbeitsverhältnis nach EU-Rentenantragstellung und - gewährung

von Jörg1205.05.2009 | 13:37
4243 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was mich sehr beschäftigt ist ein geordneter Rückzug aus dem Arbeitsverhältnis nachdem ich den Rentenantrag auf EU Rente gestellt habe und diese - hoffe ich - bald erhalte. Da ich kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber habe (liegt nicht an mir) und er versucht mich zu kündigen (klappt nicht bisher wegen Schwerbehinderung) habe ich natürlich den Rentenantrag gestellt ohne dem AGeber dies mitzuteilen. Daher bin etwas ahnungslos was auf mich von dieser Stelle zukommt/zukommen kann. Grüsse an alle Jörg

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da dies eine arbeitsrechtliche Frage ist können wir dazu nichts sagen. Versuchen Sie es beim Betriebsrat, einem Sozialverband oder beim Integrationsamt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es ist natürlich in der Praxis durchaus so, dass gewisse Angaben des Arbeitgebers zur Bearbeitung des Rentenantrages gebraucht werden. Da der Rentenversicherungsträger jedoch nicht davon ausgehen kann, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom Rentenantrag hat, erfolgt i.d.R. eine Anfrage seitens der Rentenversicherungsträger an den Arbeitgeber erst zu einem Zeitpunkt, an dem ein mögliche Bewilligung absehbar ist. Natürlich darf man trotzdem daraus nicht den Umkehrschluss ziehen, dass eine Anfrage an den Arbeitgeber gleichbedeutend mit einer Rentenbewilligung ist! Es wird daher weiter empfohlen, sich an die bereits genannten Stellen zu wenden und (sofern dies noch nicht geschehen ist) den Rentenversicherungsträger darüber zu informieren, dass der Arbeitgeber noch keine Kenntnis vom Rentenantrag hat.

Unter Bezugnahme auf Ihren Beitrag kann es im Einzelfall durchaus vorkommen, dass ein Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber von seiten des Rentenversicherungsträgers vor Bescheiderteilung nicht erforderlich ist, dürfte jedoch eine Ausnahme darstellen.

13 Antworten

KSCam 05.05.2009 | 17:30
Lieber Jörg, so ganz verstehe ich Ihr Problem nicht! Sie haben einen EM Antrag gestellt - das bedeutet doch, dass Sie (und vielleicht auch Ihre Ärzte meinen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Unter dieser Annahme sollte man doch meinen, dass Ihre Ärzte Sie bis zur Entscheidung über den Antrag krank schreiben? Und wenn Sie davon ausgehen, dass Sie erwerbsgemindert sind, gehen Sie doch auch davon aus, dass Sie nicht mehr arbeiten können? Wenn das alles so ist, darf Ihr AG doch wissen, dass Sie glauben dort nicht mehr zum Arbeiten aufzukreuzen? Oder sind Sie vielleicht gar nicht au geschrieben und gehen tagtäglich arbeiten?
InfoAGam 05.05.2009 | 16:50
Wie hier öfter gelesen, wird der Arbeitgeber über den EU-Antrag informiert (Stimmt doch, Experte, oder??) Auch hier gelesen, eröffnet man dem AG mit Kenntnis dieses Antrags eine negative Gesundheitsprognose (Selbsteinschätzung und ggfs. die der Ärzte). Ich meine aber auch gelesen zu haben, dass es eine Möglichkeit gibt, den Arbeitgeber erst im Falle der bewilligten EU-Rente zu informieren.
InfoAGam 05.05.2009 | 17:40
Vielen Dank zunächst. Allgemein ist bekannt, dass Rentenanträge nicht ohne Widerspruch etc. bewilligt werden, selbst wenn sie ihre 200%ige Berechtigung haben. Ebenso die derzeitige Arbeitsmarktlage, in der dieses Klientel nicht erwünscht ist. Welche Information werden vom Arbeitgeber benötigt, die der Antragsteller nicht selbst nachweisen könnte?
Corlettoam 05.05.2009 | 17:24
Von der EM-Antragstellung brauchen und sollten Sie ihren Arbeitgeber nicht informieren, um nicht eine frühzeitige Kündigung zu riskieren... Eine Antragstellung heisst ja noch lange nicht, das Ihnen dann auch eine EM-Rente zuerkannt wird. Der Arbeitgeber könnte außerdem bei Kenntnis der Antragstellung falsche Schlüsse hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit ziehen....und eine Kündigung einleiten. Ihre Schwerbehinderung wird Sie aber leider nicht vor einer Kündigung schützen, wenn der Arbeitgeber diese wirklich durchziehen will. Der Arbeitgeber muss lediglich v o r Kündigung, bei dem Integrationsamt die Genehmigung zu ihrer Kündigung einholen ( die fast immer erteilt wird ! ) und kann dann - fristgerecht - also unter Einhaltung ihrer individuellen Kündigungsfrist, eine personenbezogene Kündigung ( wegen schlechter Gesundheitsprognose für die Zukunft ) ausprechen. Da Sie aber vom Intergrationsamt angeschrieben bzw. gehört werden müssen, erhalten Sie so frühzeitig noch vor der eigentlichen Kündigung Kenntnis von der bevorstehenden geplanten Kündigung . Gegen die dann ausgesprochene Kündigung können Sie dann nur mit einer sog. Kündigungsschutzklage vorgehen, um event. noch eine Abfindung vor Gericht zu erwirken. Insofern können Sie lediglich durch die Kündigungsschutzklage die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nur etwas zeitlich hinaus zögern und event. noch eine Abfindung erwirken. Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang ist auch, das eine zuerkannte EM-Rente nicht automatisch ihr Arbeitsverhältnis beendet. Insofern können Sie entspannt abraten, welche Schritte ihr Arbeitgeber als nächstes einleiten wird. Selber sollten Sie aber keinesfalls kündigen, da Sie damit alle Ansprüche ( wie auf eine Abfindung ) verwirken würden !
Jörg12am 05.05.2009 | 18:05
Danke. Das hilft mir schon sehr. Noch eine Frage hierzu: welche Aussichten auf Abfindung hat eine Kündigungsschutzklage wenn nach Bekannwerden meines Rentenantrags der AGeber - und wahrscheinlich auch das Gericht - von einer negativen Prognose ausgehen kann? Und noch schnell eine zweite Frage :) Was muss der Arbeitgeber mit mir abrechnen - Urlaub, Überstunden...? Ich stelle die Frage, da ich aus langjähriger Erfahrung weiss, dass der AGeber oft versucht Ansprüche zu verschweigen (kleine Firma, keine KOntrolle von aussen, kein BRat).
Jörg12am 05.05.2009 | 18:19
KSC - Ihre Vermutung ist falsch. Ich bin seit ca 1 Jaht au krankgeschrieben und habe keine Probleme mit den Ärzten. Aber seitdem "spinnt" der Ageber, da ich ihn immer gutes geld beim Kunden verdient habe. Im mom hat es etwas nachgelassen aber die ersten Monate waren schlimm: Telefonate, emails, Briefe usw.. - sogar eine Abmahnung aus nichtigen Gründen -- bis ich etwas "deutlicher" wurde und bat mich in Ruhe zu lassen. Daher brauche wirklich Ruhe - die Antragstellung ist anstrengend genug und will mich jetzt nicht noch mit Anwälten und Gerichten beschäftigen.
Jörg12am 05.05.2009 | 18:14
un sonst noch jdn? Wir haben kein Betriebsrat, die VdK hilft nicht beim Arbeitsrecht, das Integrationsamt wird über die Klage des AGebers entscheiden müssen - also kann auch nicht befragt werden und soll nicht von meiner Rentenantragsstellung informiert werden. Anwälte dagegen sind kompetent aber auch sehr kostspielig.
InfoAGam 05.05.2009 | 18:19
Die erste Frage war wohl rhetorisch gemeint? Die zweite wäre auch selbst zu beantworten.
InfoAGam 05.05.2009 | 18:32
Vielleicht kann, wie der Experte schreibt, die Mitteilung bzw. Anfrage AUSNAHMSWEISE an den Arbeitgeber noch verhindert werden? Damit hat der Arbeitgeber zumindest nicht noch mehr Stoff und zunächst keinen Anlass für eine Kündigung. Und du damit erstmal die notwendige Ruhe.
InfoAGam 05.05.2009 | 18:49
Es ist keine rein arbeitsrechtliche Frage, sonderen eine existenzbedrohende, die in diesem Fall durch die DRV ausgelöst wird. Bis auf Ausnahmen, die man erstmal kennen muss, wird der Arbeitgeber über einen noch lange nicht entschiedenen Rentenantrag informiert. Das zum Schaden des Antragstellers.
Corlettoam 05.05.2009 | 18:17
Eine Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage abzugeben ist, ohne genaueste Kenntnisse des Einzelfalles völlig unmöglich. Das ist von so vielen verschiedenen Faktoren abhängig und ganz entscheidend letztlich von dem Richter des Arbeitsgerichtes, der ihren Fall verhandeln wird. Ganz wichtig ist natürlich eine langjährige Beschäftigungsdauer wie zum Beispiel bei mir mit mehr als 30 Jahren. Da sind die Richter dann doch meistens jedenfalls schon sehr sozial eingestellt und lassen so eine Kündigung nicht einfach so durchgehen. Nur wenn man den Versuch auf eine Abfindung nicht startet, bekommt man sicher auch keine gezahlt und schon gar nicht freiwillig. Und sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kostet Sie solch ein Verfahren auch keinen Pfennig. Nach Einlegung der Kündigungsschutzklage wird es auf jeden Fall erstmal zu einer sog." Güteverhandlung " kommen, wo vom Richter versucht wird eine gütliche Einigung zu erzielen. Er wird alle Beteiligten anhören und dann entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten. Und hierzu gehört eben auch der Vorschlag einer Abfindung mit anschließender Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Gibt es in dieser Güteverhandlung dann aber keine Einigung , wird es einige Wochen bis Monate später dann zum Hauptverfahren kommen. Was die negative Gesundheitsprognose für die Zukunft anbelangt, so ist keinesfalls der gestellte EM-Antrag alleine dafür ausschlaggebend oder ein Indiz für eine negative Prognose ! Sollte natürlich dem Antrag auf EM-Rente während des laufenden Kündigungschutzverfahren stattgegeben und womöglich noch eine langjährige Rente genehmigt werden, unterstützt dies natürlich nicht unbedingt ihre Verhandlungsposition.... Wichtig ist, das Sie immer - auch und gerade gegenüber dem Richter ! - ihren Willen zur baldigen Arbeitswiederaufnahme erklären, aber natürlich derzeit und bis auf weiteres eben keinen genauen Zeitpunkt dafür nennen können. Da ein Richter kein Arzt ist und damit ihre Erkrankungen nicht selbst beurteilen kann, könnte er ein ärztliches Gutachten über Sie in Auftrag geben und dann danach entscheiden. In meinem Fall hat der Richter im Güteverfahren eine Abfindungssume vorgeschlagen, welche dann von mir und vom Arbeitgeber akzeptiert wurde. Kurz nach dieser Einigung wurde dann übrigens auch meinen Rentenantrag stattgegeben.... Wenn Sie noch Urlaubstage haben ( und diese wegen der Erkrankung nicht nehmen konnten ), muss der Arbeitgeber - lt. neuester EU Rechtssprechung - ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhätnisses diese auszahlen.
InfoAGam 05.05.2009 | 18:54
Auch ist bekannt, das man sich oft 'gesundheitsschädigend' zur Arbeit schleppt solange die zumindest die Existenz sichert.
Rosannaam 05.05.2009 | 22:24
Hallo Jörg12, jetzt möchte ich auch noch meinen "Senf" dazugeben. Anfragen beim Arbeitgeber durch die DRV (während eines Rentenverfahrens) erfolgen in der Regel nur in 2 Fällen: 1. Der Berufsschutz (bei vor dem 02.01.1961 Geborenen) muß geklärt werden, und zwar für eine evtl. teilweise EM-Rente wegen BERUFSUNFÄHIGKEIT. Diese Anfragen gehen aber nicht direkt zum Arbeitgeber, sondern ÜBER den Versicherten/Antragsteller. 2. Anfragen wegen Einkommen bzgl. der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten oder überschritten wird. Dies wird hier aber nicht zutreffen, da Sie derzeit krank geschrieben sind und vermutlich noch Krankengeld erhalten. Erst im Falle einer RentenBEWILLIGUNG sollte der Arbeitgeber über diese informiert werden, und zwar vom AN/Rentner selbst. Also Jörg12, versuchen Sie, der ganzen Sache gelassen entgegenzusehen und machen sich nicht unnötigen Streß. MfG Rosanna.
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