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Experten-Antwort

Rürup Berechtigung/Absetzbarkeit

von Rentner24.09.2021 | 19:44
80 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin EMR-Rentner und erhalte Anfang 2022 eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge. Ich würde einen Teil gerne in einen bestehenden Rürupvertrageinzahlen. Da ich außer der Rente und der bAV-Kapitalauszahlung keine Einnahmen habe und also sonst keine Rentenversicherungsbeitrage zahle, müsste ich doch bis 24.000 in Rürup einzahlen können und zu 92 oder 94 % als Vorsorgeleistung absetzen können? Bin ich als Erwerbsminderungsrenter förderfähig? Konkurriert die Zahlung mit anderen Sonderausgaben, z.B. Kranken- und Pflegekasse? Für die DRV gibt es ja wie erwähnt keine Beiträge in dem Jahr.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2021 | 11:28

Hallo,

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag für eine Basisrente abschließen. Ein Rürup-Vertrag ist ein privater Vorsorgevertrag mit einem Versicherer, meist eine Rentenversicherung. Er muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit der Staat ihn als förderfähigen Vertrag anerkennt. Die wichtigsten Unterschiede zu einer nicht geförderten Altersvorsorge sind:

- der Vertrag ist unkündbar,

- kein Kapitalwahlrecht in der Auszahlungsphase,

- keine Übertragbarkeit oder Vererbung möglich,

- steuerliche Vergünstigungen

Ihre über diese Antwort hinaus gehenden steuerrechtlichen Fragen können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Wer sind sie da?am 24.09.2021 | 21:07
"und zu 92 oder 94 % als Vorsorgeleistung absetzen können?" max. Altersvorsorgesumme in 2021 (ledig 25787€/51574€ Verheiratet) in 2021 92% (23724€) in 2022 94% (max. Altersvorsorgesumme?) jedoch aus steuerlicher Sicht ... was haben sie als Gegenpart "gegenzusetzen" ... EMR??? ... macht aus Sicht einer Steuerrückerstattung keinen Sinn.
Rentner am 24.09.2021 | 23:29
Wer sind sie da? schrieb

"und zu 92 oder 94 % als Vorsorgeleistung absetzen können?"

max. Altersvorsorgesumme in 2021 (ledig 25787€/51574€ Verheiratet)

in 2021 92% (23724€)

in 2022 94% (max. Altersvorsorgesumme?)

jedoch aus steuerlicher Sicht ... was haben sie als Gegenpart "gegenzusetzen" ... EMR??? ... macht aus Sicht einer Steuerrückerstattung keinen Sinn.

Hallo, ich bin EMR-Rentner und erhalte Anfang 2022 eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge. Ich würde einen Teil gerne in einen bestehenden Rürupvertrageinzahlen. Da ich außer der Rente und der bAV-Kapitalauszahlung keine Einnahmen habe und also sonst keine Rentenversicherungsbeitrage zahle, müsste ich doch bis 24.000 in Rürup einzahlen können und zu 92 oder 94 % als Vorsorgeleistung absetzen können? Bin ich als Erwerbsminderungsrenter förderfähig? Konkurriert die Zahlung mit anderen Sonderausgaben, z.B. Kranken- und Pflegekasse? Für die DRV gibt es ja wie erwähnt keine Beiträge in dem Jahr.
"und zu 92 oder 94 % als Vorsorgeleistung absetzen können?" max. Altersvorsorgesumme in 2021 (ledig 25787€/51574€ Verheiratet) in 2021 92% (23724€) in 2022 94% (max. Altersvorsorgesumme?) jedoch aus steuerlicher Sicht ... was haben sie als Gegenpart "gegenzusetzen" ... EMR??? ... macht aus Sicht einer Steuerrückerstattung keinen Sinn.
Aus steuerlicher Sicht die Kapitalzahlung aus der bAV.
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