Hallo Ludwig,
einige Tipps und Hinweise haben Sie von den Antwortgebern hier ja schon erhalten.
Auch wenn ich keine konkrete abschließende Antwort auf Ihre Frage nach Rürup oder Beitragszahlung in die ges.RV geben kann will ich ein paar Argumente zusammenfassend darstellen:
- Bitte klären Sie mit/über Ihren Steuerberater, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt noch Zahlungen in einen Rürupv-Vrtrag bzw. in die ges.RV steuerlich absetzen können. Sie beschreiben einen aktuell guten Verdienst und einen hohen Steuersatz. Das Grundmodell der mgl. Steuerersparnis haben Sie verstanden. Bereits über den Job gezahlt RV-Beiträge (inkl. Arbeitgeberanteil) werden auf die absetzbaren Höchstbeträge angerechnet. Ob und in welcher Höhe Sie noch von einer weiteren Steuerersparnis (bis zur Höchstgrenze) profitieren können, wird Ihnen Ihr Steuerberater sagen können.
- Rürup-Verträge als Neuverträge genießen die neuen Rahmenbedingungen. Ggf. also auch den seit Jahresbeginn reduzierten Garantiezins von nur noch 0,9%
- Rürup-Vertrag verursacht sicherlich Kosten. Die Kostenstruktur eines möglichen Vertrages bitte genau im Auge behalten.
- KV/Pflegebeiträge ist ausreichend zu gesagt worden. Da möchte ich auf die gegebenen Antworten verweisen
- ges. RV ist ohne zusätzliche Kosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, o.ä.) verbunden
- Rendite Rürup unklar, da vieles von (nicht garantierten) Überschussbeteiligungen abhängt
- Rendite ges. RV ebenfalls unklar, da zukünftige Entwicklung der Renten offen.
Beide Varianten sind identisch in folgenden Punkten:
-Steuerabsetzbarkeit der gezahlten Beiträge
- nachgelagerte Besteuerung (bzw. bis 2040 Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung der ges.RV)
- "Unkaputtbarkeit" der Leistung (das Geld kann also nicht zielfremd -Insolvenz/ALG II/Bedürftigkeit- verwendet werden)
- lebenslange mtl. Rentenzahlung
Empfehlung zum Vorgehen:
1) Lassen Sie sich von der ges.RV eine Rentenauskunft nach § 187a SGB VI (Auskunft zum Ausgleich mgl. zu erwartenden Rentenminderungen -zB mit dem 63.Lj.-) berechnen.
2) Wenden Sie sich mit diesem potenziell einzahlbaren Betrag in die ges. RV an private Rürup-Anbieter und lassen sich dort entsprechende vergleichbare Angebote erstellen
3) Da eine falsche/schlechte Produktwahl am Ende u.U. richtig viel Geld kostet (bzw. weniger Geld bringt) sollten Sie auch überlegen, ob man in Vorfeld eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nimmt. Diese Stellen können auch konkrete Produkte empfehlen (was hier leider nicht möglich ist). Die Beratung der Verbraucherzentralen ist nicht kostenfrei. Aber die Investition lohnt sicherlich wenn man dadurch ein etwas besseres Produkt wählt.