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Rürup Rente

von Felix08.05.2008 | 18:06
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4 Antworten
Guten Tag, nachdem ich den Bericht auf der Seite des bundesministeriums der Finanzen gelesen habe. Sind mir noch einige Punkte unklar und ich hoffe hier unabhängige Hilfe zu finden. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_A126725DE17CC… Ich bin selbständig und muss somit privat vorsorgen. Die Rürup-Rente scheint hier die richtige Wahl zu sein. Es heißt, dass die Beiträge für die Rürup Rente seit 2005 zu 60% und bis 2025 zu 100% steuerlich geltend gemacht werden können. Bedeutet das, dass ich die Beiträge tatsächlich zu 60% und dann ab 2025 zu 100% zurück bekomme oder kann ich die Beiträge lediglich steuerlich gegenrechnen? In dem Artikel steht auch, dass die Rürup-Rente ab 2040 voll steuerpflichtig sein wird. Was bedeutet das für mich? Um wieviel wird meine Rente dadurch gemindert? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Vorraus.

4 Antworten

DasWarnsignalam 08.05.2008 | 20:07
Hallo Felix, Sie können die Beiträge zu einem Rürupvertrag als Altersvorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen und reduzieren so Ihre Einkommenssteuer. Beispiel: Sie zahlen bis zum Rentenbeinn jährlich 1.000.- Euro in einen Rürupvertrag ein. In 2008 werden davon 66% angerechnet, Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen um 1.000.- Euro x 0,66 = 660.- Euro. In 2009 werden Ihnen dann 68% angerechnet, also mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen in 2009 um 1.000.- Euro x 0,68 = 680.- Euro. Das geht nun Jahr für Jahr so weiter. Der Anrechnungsbetrag wird um 2% gesteigert, bis 2025 die 100% erreicht sind. Sie erhalten keine Beiträge zurück, da haben Sie was missverstanden. Wie hoch Ihre Steuerersparnis ist, müssen Sie anhand Ihres Grenzsteuersatzes ermitteln. Die Rente ist später zu versteuern. Die Steuerhöhe ist abhängig davon, ab welchem Jahr sie ausgezahlt wird. Renten aus der Basisschicht, also auch der privaten Rüruprente, sind ab 2005 zu 50% steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Satz steigt nun bis 2020 um 2% p.a. und danach bis 2040 um 1% p.a. Beispiel: - vereinfacht ohne Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrages - Sie erhalten ab 2030 1.000.- Euro mtl. Rente aus dem Rürupvertrag. Steuerpflichtig sind 1.000.- Euro x (50% + 15x2% + 10x1%) = 1.000.- Euro x 90% = 900.-Euro. Die verbleibenden 100.- Euro sind steuerfrei. Wie hoch nun die Steuer ist, hängt von Ihrer Einnahmesituation in 2030 und den dann gültigen Steuersätzen ab. So weit alles klar?
Maria L.am 09.05.2008 | 12:55
Hallo Felix, mir kommt bei der Rürup-Rente immer komisch vor, daß man jetzt nur einen bestimmten Teil der Beiträge steuerlich absetzen kann, aber später 100% versteuern muß (sofern die Rente ab 2040 beginnt). Für mich sieht das nach einer Doppelbesteuerung aus, ich bin da aber keine Expertin. Die Übergangsfristen für die nachgelagerte Besteuerung wurden bei der Rürup-Rente entsprechend den Regelungen bei der gesetzlichen Rente festgelegt, obwohl man das auch hätte anders regeln können. Logisch wäre für mich, daß nur der Anteil nachher versteuert werden muß (also z.B. 66%), der vorher auch steuerlich begünstigt war (in 2008: 66%). So ist es aber nicht. Auch bei der gesetzlichen Rente vermute ich deshalb eine Doppelbesteuerung. Eine Doppelbesteuerung wäre zwar verfassungswidrig: daß der Gesetzgeber Gesetze beschließt, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, wäre aber ja nichts neues. Manchmal trifft das Bundesverfassungsgericht auch Entscheidungen, die für mich nicht nachvollziehbar sind, also darauf verlassen sollte man sich lieber auch nicht. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihre konkrete steuerliche Situation von einem Steuerberater klären lassen - ob sich für Sie die Rürup-Rente steuerlich voraussichtlich lohnt oder nicht. Wobei man heute natürlich nie wissen kann, wie zukünftig die Steuergesetzgebung aussieht... Zu beachten ist auch: die Rürup-Rente ist eine reine Leibrente, sie ist nicht vererbbar (es gibt allenfalls die Möglichkeit, Hinterbliebenenabsicherungen vorzusehen und evt. eine Garantiezeit der Rentenzahlung). Es gibt auch nicht die Möglichkeit einer Kapitalzahlung. Man bindet sich für sein gesamtes Leben an einen einzigen Vertragspartner, ohne Risiken streuen zu können. Eine gute Beschreibung der Rürup-Rente liefert wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente… Flexibler ist man mit freiem Kapitalaufbau. Der ist zwar nicht Hartz IV-geschützt, allerdings ist meiner Meinung nach auch nicht so sicher, ob Rürup-Verträge auch zukünftig Hartz IV-sicher bleiben werden. Gesetze lassen sich auch ändern. Auch mit Rückwirkung auf bestehende Verträge, das zeigt das Beispiel der nachträglich eingeführten doppelten KV-/PV-Pflicht auf Betriebsrenten. Ich sehe die Rürup-Rente skeptisch (vielleicht mit Ausnahme von Menschen, die kurz vor der Rente stehen: denn die müssen bei Rentenbezug weniger prozentuale Anteile versteuern, als sie vorher steuerlich absetzen konnten - das könnte ein echtes Steuersparmodell sein, was wiederum an der merkwürdig verschobenen Übergangsregelung liegt). Gruß, Maria L.
Felix Kraneburgam 09.05.2008 | 13:11
Hallo Maria, vielen Dank für deine Infos. Ich werde das ganze nochmal genau durchrechnen und sehen was für mich am besten passt. Der Fakt, dass alle Beiträge für die Katz sind wenn etwas passiert gibt mir auch zu denken. Viele Dank nochmal. Gruß, Felix
Maria L.am 10.05.2008 | 11:12
Hallo Felix, freut mich, wenn ich helfen konnte. Sie könnten ja auch mehrere Wege parallel einschlagen (und Ihre Sparbeträge aufteilen), wenn Sie sich ganz ohne staatliche Absicherung (Hartz IV-Sicherheit) zu unsicher fühlen sollten. Die beste Altersvorsorge ist meines Erachtens Vermögensbildung über regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds. Dazu finden Sie hier viele Beiträge, falls es Sie interessiert. Gruß, Maria L.
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