Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente steht der Weiterführung eines Rürup-Vertrages nicht entgegen.
Bitte klären Sie ggfs. mit Ihrem Anbieter, ob Sie die Beitragszahlung reduzieren können, falls Sie dies wünschen.
Da ein Rürup-Vertrag nicht kündbar ist kommt ansonsten nur eine Beitragsfreistellung in Frage.
Wie von "Nahla" erwähnt, sollten Sie prüfen, ob Sie eventuell Ansprüche aus Ihrem Rürup-Vertrag für die Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung haben.
Sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen dazu nichts finden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vertrags-Anbieter in Verbindung.