Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rüruprente Basisrente - gleichgeschlechtliche Ehe

von Kramer12.06.2013 | 08:30
1574 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Im Todesfall sehen Rürup-/Basisrentenverträge eine Hinterbliebenenrente an die in § 10 Absatz 1 Nr. 2b EStG genannten Personen vor. Unter den Begriff des "Ehegatten" ist der Partner zu verstehen, mit dem die versicherte Person in Deutschland nach deutschem Recht eine Ehe führt. Darunter fällt nicht der Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die gleichgeschlechtliche Ehe wurde in Deutschland bislang nicht eingeführt. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist jedoch momentan ausschließlich in Ausnahmefällen möglich, sofern ein Ehegatte das Geschlecht während der Ehe ändert. Hintergrund: Seit 2008 ist es möglich, dass zwei Personen des gleichen Geschlechts in Deutschland nach deutschem Recht eine Ehe führen, wenn ein Partner während einer bisher heterosexuellen Ehe sein Geschlecht ändert. Die Ehe darf nach der ersatzlosen Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz ungeschmälert fortgeführt werden. In anderen Ländern sind aber gleichgeschlechtliche Ehen möglich. Meine Frage: Wenn eine gleichgeschlechtliche Ehe vorliegt (z. B. wegen Geschlechtsumwandlung eines Partners während einer zunächst heterosexuellen Ehe bzw. weil das gleichgeschlechtliche Ehepaar im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen ist (im Ausland ist dies möglich, z. B. Belgien, Schweden), kann dann im Todesfall der überlebende Partner eine Hinterbliebenenleistung aus der Rürup-/Basisrente erwarten? Die Bedingungen der Produktanbieter aus der Versicherungsbranche geben hierüber keinerlei Auskunft, da sie nur auf den § 10 (1) 2b EStG verweisen. Die Frage steht nur mittelbar in Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung - aber vielleicht gibt es hier Analogien oder jemand hatte schon einmal eine gleiche Fragestellung gehabt auf die er eine Antwort gefunden hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kramer,

die Beurteilung der Zugangsvoraussetzungen zur Rürup-Rente obliegt nicht der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bitte wenden sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026