Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ruhen der ATZ wegen Projektmitarbeit

von Hermann05.04.2012 | 18:18
1429 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Randbedingungen: die passive Phase der ATZ begann für mich im Oktober 2009 und endet mit Beginn Oktober 2012, ich werde dann 62 sein. Ich habe die Zeit für eine Weiterbildung genutzt und habe jetzt – ein halbes Jahr vor Ablauf - die Möglichkeit, an einem Projekt mitzuwirken. Dieses Projekt hat mit meinem alten Arbeitgeber nichts zu tun. Die Einnahmen wären weit oberhalb der normalerweise zulässigen 400€ pro Monat. Soweit mir bekannt, kann man die ATZ unter gewissen Randbedingungen ruhen lassen. Ich habe eine entsprechende Anfrage an meinen alten Arbeitgeber gestellt, weil mein ATZ Vertrag geändert werden müsste. Meine Frage ist, welche Voraussetzungen von staatlicher Seite für das Ruhen der ATZ erfüllt sein müssen.

1 Antworten

W*lfgangam 05.04.2012 | 20:37
Hallo Hermann, meine Kenntnisse zur ATZ sind zwar nur oberflächlich, aber vielleicht ein Stück weit über denen der Experten ;-) Rentenrechtlich wäre es egal, da für den Rentenbeginn 62 (Altersrente wegen ATZ) nur die ATZ-Vereinbarung aus vor 2010 zählt, der Vertrauensschutz somit gegeben ist und Sie auch schon mind. 24 Monate in ATZ waren. Ob und wann diese Altersrente dann tatsächlich in Anspruch genommen wird - Punktgenau mit 62 oder später, unbedeutend, zumal Sie auch vor Rentenbeginn in den letzten 10 Jahre mind. 8 Jahre pflichtversichert waren/sind. ATZ-Problematik: der Verdienst über 400 EUR ist schädlich, tarifvertraglich nicht zulässig, wenn nicht wenigsten in den letzten 5 Jahren schon vor Beginn der ATZ eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt worden ist. Die möglichen Aufstockungsleistungen des 'Arbeitsamtes' entfallen, wenn die ATZ-Bedingungen nicht mehr eingehalten werden (Arbeitgeber sauer -> Rückforderung möglich). Warten Sie die Antwort des Arbeitgebers ab, ob er überhaupt diese Nebentätigkeit (egal ob betriebsintern oder betriebsfremd) genehmigen würde - und wie es mit der ATZ-Verschiebung aussieht. Quellen: Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/alttzg_1996/gesamt… Tarif (beispielhaft ÖD): http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwal… Rente wg ATZ: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__237.html Rechtsanweisungen Rente wg ATZ: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 237 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 5 487 Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026