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Ruhestand und Rente

von Sabine0308.02.2010 | 10:27
1533 Ansichten
13 Antworten
Hallo zusammen, ich war Beamter und bin nun (aufgrund einer schweren Krankheit) im vorzeitigen Ruhestand. Vor meiner Beamtung habe ich eine Lehre gemacht und danach gearbeitet, sodass ich insgesamt knapp 5 Jahre Versicherungszeiten habe. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf eine Rente vom DRV? Wenn ja, wie soll ich vorgehen? Ich wäre dankbar für jede Information.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.02.2010 | 11:24

Den AUsführungen von Gert und Schido kann nur zugestimmt werden

Moderatoren-Antwortam 08.02.2010 | 12:53

Suchen sie ihre Rentenversicherungsnummer raus und wenden sie sich telefonisch an ihre Beratungsstelle. Dort wird man einen Blick in ihre Rentenzeiten werfen können und ggf notwendige weitere Schritte einleiten (Kontoklärung, o.ä.).

Ansonsten wird ihnen von dort eine Renteninformation übersandt werden können.

Die von Bernhard beschriebene online-Variante ist nur empfehlenswert wenn sie sicher sind, dass ihre Rentenzeiten vollständig und aktuell beim Rententräger bekannt sind (die schönste Renteninformation ist unsinnig, wenn die zugrundeliegenden Daten unvollständig sind)

11 Antworten

Gertam 08.02.2010 | 10:37
Kanpp 5 Jahre bringt uns nicht weiter.Da die Grennze bei 60 KM liegt,muss das schon eine genaue Angabe sein.Sie entscheidet über Rentenanspruch oder Erattung der Beiträge. Nehmen sie sich einen Versicherungsverlauf und addieren einfach die Monate der Pflichtversicherung. Landen sie unter 60 Kalnedermonaten,können sie sich die Arbeitnehmeranteile erstatten lassen,liegen sie drüber,haben sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf eine Rente aus den Zeiten.
Sabine03am 08.02.2010 | 10:56
Lt. Versicherungsverlauf habe ich 97 Monate Pflichtbeiträge bezahlt. Wann (mit welchem Alter) könnte ich mit einer Rente vom DRV rechnen? Ich habe mein 60. Lebensjahr vollendet. Wie vorhin gesagt bin ich im Vorruhestand.
Gertam 08.02.2010 | 11:05
Wann haben sie das 60.Lebensjahr vollendet???2009 oder 2010?? Wenn sie 2009 das 60.Lebensjahr vollendet haben erhalten sie Ihre Regelaltersrente mit 65 und 3 Monaten. Wenn sie das Lebensjahr 2010 vollendet haben,erhalten sie diese ab 65 und 4 Monaten. Sie wird jedoch höchstwahrscheinlich auf die Pension angerechnet.Dazu müssen sie sich jedoch an Ihre Versorgungsdienststelle wenden,nur diese kann Ihnen erläutern ob es infolge der Rentengewährung zu einer Kürzung der Pension kommt.
Eschidoam 08.02.2010 | 11:04
Hallo, ob tatsächlich 60 Monate rentenrechtlicher zeiten zusammenkommen, kann nur der Rententräger beantworten. Eventuell müßte noch eine Kontenklärung gemacht werden, weil auch Kinderzeiten rentenrechtlich von Belang sind.Aus der Ferne betrachtet wird in Deinem Fall vermutlich keine Rente vor der "Regelaltersrente" vom staatlichen Rententräger zu zahlen sein, denn die rentenrechtlichen Voraussetzungen: 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzen 5 Jahren hast Du, als Beamte vermutlich nicht erfüllt. Wenn 60 Monate im Rentenkonto stehen, gibt es eine Regelaltersrente, je nach Geburtsdatum zwischen 65. und 67. Lebensjahr. Es antwortete Doris Eschbacher, gerichtlich zugelassene Rentenberaterin u. Prozessagentin.
Gertam 08.02.2010 | 11:29
Es antworterte Gert, "Sich im Rentenrecht Auskennender und begeisterter Fussballfan"
Sabine03am 08.02.2010 | 11:52
Kann ich eine Renteninformation bekommen, auch wenn die Versicherungszeiten sehr lange zurückliegen? Wo kann ich sie bekommen?
Eschidoam 08.02.2010 | 13:55
Hallo, Prozessagentin ist ein rechtlicher Begriff. Er bedeutet, dass jemandem (in diesem Falle mir)die gerichtliche Erlaubnis erteilt wurde fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen und den Auftraggeber/Rechtssuchenden auf bestimmten Rechtsgebieten des Sozialrechts prozessual vertreten darf. Als Prozessagent versucht man möglichst den Sozialgerichtsfall in eine bestimmte Richtung zu lenken, bestimmte Ärzte vor Gericht anzuhören oder eben auch Gutachter abzulehnen. Wir sind rechtsberatend tätig und dürfen dies, ohne "Anwalt" zu sein, weil wir eine besondere Sachkunde auf ganz speziellen Gebieten des Sozialrechts besitzen. Eschido
Geschüttelt...nicht gerührt..am 08.02.2010 | 13:49
Hallo Frau E., ..ist Prozessagentin so etwas sie Geheimagentin..... Wow, hört sich ultrawichtig an....
Wolfgangam 08.02.2010 | 19:04
Hallo Eschido, > Prozessagentin der Begriff hat auch nach der Neuregelung 2008 weiterhin Bestand ? Gruß w.
Schadeam 09.02.2010 | 07:43
Und die online Anfrage läuft eventuell ins leere, wenn im Konto Ihres Versicherungsträgers keine Anschrift gespeichert ist. Diese Vermutung äußere ich, denn wenn alles bekannt ist und Sie 60 Monate haben, müssten Sie doch in den letzten 5,6 Jahren 5 oder 6 Renteninfos erhalten haben - und brauchen eigentlich gar keine neue (in der nichts neues steht, weil Sie keine Beiträge mehr zahlen.)
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