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Experten-Antwort

Ruhestandsbeamter Nebentätigkeiten

von Franz08.11.2021 | 09:31
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Wie muss sich ein Ruhestandsbeamter (Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze) versichern, wenn er zwei angezeigte Nebentätigkeiten ausübt. Eine davon unter 450€ monatliches Einkommen (Gewerbebetrieb) die andere in einem freien Beruf laut Liste (z.B. Architekt oder Arzt) mit einem monatlichen Einkommen von ca. 650€. Für beide Tätigkeiten gibt es mehrere unterschiedliche Auftraggeber.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Franz,

ein dienstunfähiger Beamter im Ruhestand ist hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht so zu behandeln, als ob es diesen Umstand gar nicht gäbe; es gelten alle Regelungen, wie für sonstige Personen auch.

Ein Minijob ist auch hier ein Minijob (ggf. mit Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI).

Auch bei der Beurteilung der Tätigkeit als Selbständiger mit einem Auftraggeber ist § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI anzuwenden. Wenn mehrere Auftraggeber vorhanden sind und nicht mindestens 5/6 der Betriebseinnahmen auf einen dieser entfallen, besteht keine Versicherungspflicht dem Grunde nach. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um sog. verkammerte freie Berufen (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare) handelt. Wenn diese dann eintreten sollte, könnte die Befreiung von der Versicherungspflicht zugunsten der berufsständischen Versorgungseinrichtung beantragt werden.

Ob durch die Erwerbstätigkeiten gegen die Nebentätigkeitsverordnung als Beamter verstoßen wird, ist für die Beurteilung der jeweiligen Rentenversicherungspflicht nicht von Belang.

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