Hallo, Miseca,
wenn Sie nach Deutschland umziehen, werden Sie weiterhin die spanische Rente erhalten. Wenn Sie in Deutschland und in Spanien in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge geleistet haben wird dies nach EU-Recht Einfluss auf die deutsche Rente haben. Nach deutschem Recht in Verbindung mit EU-Recht werden spanische und deutsche Zeiten zusammen gezählt, wenn es um die Berechnung der erforderlichen Wartezeiten geht. Erreichen Sie mindestens 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten, könnten Sie als 1960 geborene bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten eine abschlagsfreie Rente erhalten (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) – also nicht erst mit 65. Grundsätzlich hätten Sie einen Anspruch bereits im Alter von 63 Jahren bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren – allerdings mit Abschlag von 12% (Altersrente für langjährig Versicherte).
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erfahren Sie, wenn Sie schriftlich eine Rentenauskunft beantragen. Dazu ist es erforderlich, dass auch spanische Zeiten bereits ins Versicherungskonto der DRV aufgenommen wurden. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie vorher einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Dies ist generell auch von Spanien aus möglich. Entweder wenden Sie sich entweder an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger oder den zuständigen spanischen Rentenversicherungsträger. Grundsätzlich ist eine Beantragung auch via Internet (www.deutsche-rentenversicherung.de) möglich. Gerne können Sie auch, für den Fall, dass Sie Deutschland besuchen einen Termin bei der zuständigen Stelle (z.B. DRV Bund oder DRV Rheinland als Verbindungsstelle Spanien) vereinbaren.