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Experten-Antwort

Ruhestandseintritt

von miseca08.08.2018 | 20:34
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, muss erst ein mal zugeben dass ich mir nicht sicher bin mein Anliegen an der richtigen Stelle zu senden, versuche es aber. Bin Spanischer Staatsbürger, vom meinem 1. Lebensjahr bis zum 29. lebte ich in Deutschland. Danach zog ich nach Spanien. Somit war ich 15 Jahre in Deutschland Rentenversichert. Seit 29 Jahre lebe ich in Spanien, insgesamt sind es z.Zt. 44 Jahre (bin noch angestellt und bin 58 Jahre alt). Meine Frage lautet, wenn ich durch ein spezielles abkommen hier in Spanien in den Vorruhestand eintrete (mit 62) und dann wieder zurück nach Deutschland kehre, kann ich dann bei meinem Ruhestand mit 65 meine Rente dann dort beziehen? Es versteht sich von selbst dass ich meinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlege, also nicht Pendler. Allein wenn jemand mir eine Anschrift nennen könnte wo ich mit diesem Aliegen wenden kann, wäre ich sehr Dankbar. Irgend etwas klappt nicht. Meine Email adresse lautet:scm1ch9@gmail.com Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Miseca,

wenn Sie nach Deutschland umziehen, werden Sie weiterhin die spanische Rente erhalten. Wenn Sie in Deutschland und in Spanien in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge geleistet haben wird dies nach EU-Recht Einfluss auf die deutsche Rente haben. Nach deutschem Recht in Verbindung mit EU-Recht werden spanische und deutsche Zeiten zusammen gezählt, wenn es um die Berechnung der erforderlichen Wartezeiten geht. Erreichen Sie mindestens 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten, könnten Sie als 1960 geborene bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten eine abschlagsfreie Rente erhalten (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) – also nicht erst mit 65. Grundsätzlich hätten Sie einen Anspruch bereits im Alter von 63 Jahren bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren – allerdings mit Abschlag von 12% (Altersrente für langjährig Versicherte).

Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erfahren Sie, wenn Sie schriftlich eine Rentenauskunft beantragen. Dazu ist es erforderlich, dass auch spanische Zeiten bereits ins Versicherungskonto der DRV aufgenommen wurden. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie vorher einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Dies ist generell auch von Spanien aus möglich. Entweder wenden Sie sich entweder an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger oder den zuständigen spanischen Rentenversicherungsträger. Grundsätzlich ist eine Beantragung auch via Internet (www.deutsche-rentenversicherung.de) möglich. Gerne können Sie auch, für den Fall, dass Sie Deutschland besuchen einen Termin bei der zuständigen Stelle (z.B. DRV Bund oder DRV Rheinland als Verbindungsstelle Spanien) vereinbaren.

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4 Antworten

KSCam 08.08.2018 | 23:58
Sie sind EU Bürger mit Beiträgen in 2 EU Staaten. Für die Beiträge in D erhalten Sie später Rente aus D, für spanische Zeiten eine Rente von dort. über die spanische RV können Sie auch die deutschen Zeiten klären lassen, das sollte für die dortigen Mitarbeiter eine leichte Übung sein, ebenso wie eine Rentenberechnung aus D und aus E anzufordern
Fastrentneram 13.08.2018 | 22:02
Zitat von miseca anzeigenausblenden
Jedes Land wird für sich eine Rente aus den dort zurückgelegten Zeiten zahlen, gleichgültig ob Sie dann in Spanien oder Deutschland leben. In Spanien erhalten Sie dann die Rente nach spanischem Recht und in Deutschland nach deutschem Recht. Beide Länder können durchaus auch eine unterschiedliche Regelung zum Rentenbeginn haben. Genaueres können Sie aus einer deutschen Rentenauskunft erfahren, wenn Sie dort auch Ihre Zeiten in Spanien gemeldet haben. Umgekehrt verhält es sich mit dem spanischen Rententräger, dem Sie Ihre deutschen Zeiten mitteilen sollten.
misecaam 13.08.2018 | 21:07
Danke für die Info. Was ich aber noch nicht ganz verstanden habe ist folgendes: Wenn ich zurückziehe wenn ich in Spanien schon in den Vorruhestand (besondere Abmachungen zwischen Arbeitgeber, Staat und mir) gehe, und ich haben noch nicht meinen 64. bezw. 65. Geburtsjahr. Ergibt sich die Situation dass ich dann in den Ruhestand in Deutschland erreiche. Wie wird dies finaziell abgerechnet? So als ob ich in Spanien in den Ruhestand gegangen wäre oder als ob ich in allen Angelegenheiten meine Ruhestand in Deutschland angetreten Hätte? Überweist Spanien den spanischen Anteil und Deutschland den aus dem Versicherungsjahren entstanden Anteil, wird dann addiert und das ist was ich Finaziell erhalte? Denn wenn ich in den Ruhestand gehe in Spanien und dann nach Deutschland ziehe, glaube ich dass ich nur dass aus Spanien erhalten würde. Ist es so? Mein Versicherungsverlauf habe ich schon sowohl aus meiner Tätigkeit in Deutschland (ca. 15 Jahre) und auch aus Spanien (bis dato 29 Jahre). Vielen Dank Gruß
Misecaam 15.08.2018 | 18:55
Soweit verstanden, nur ist der Höchstsatz in Spanien begerenzt und den habe ich schon mit der in Spanien zurückgelegten Arbeitsszeit erreicht. Dies würde bedeuten Detsche Rentenversicherung sendet Anteil der in Deutschland erbrachten Arbeitszeit nach spanischer Rentenversicherunganstalt, die addieren Spanische und Deutsche und "kappen" es dann so dass ich von der Deutschen Renterversicherung nichts habe. Würde ich dann zurückziehen nach Deutschland würden meine Einnahmen verhältnissmässig gering ausfallen. In Deutschland ist (soweit mir bekannt) kein Höchstsatz vorhanden, dort würde ich den Spanischen und den Deutschen Anteil erhalten. Möchte mich noch einmal bedanken für die schnelle Rückmeldung (in Spanien nicht üblich, leider). Gruß
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