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Experten-Antwort

russische Rente

von miller30.06.2016 | 13:34
1842 Ansichten
6 Antworten

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Ich beziehe in Deutschland eine Altersrente und auch aus Russland. Ich bin zwar Spätaussiedler n. § 4 und habe auch anerkannte Zeiten nach dem FRG, da ich aber eben eine Rente aus Russland erhalte, bekomme ich meine FRG-Rente nicht in Deutschland. Meine Bekannte (Rumänin) hat auf ihre Rente aus Rumänien verzichtet, erhält nun die FRG-Zeiten in der deutschen Rente. Kann ich das auch irgendwie veranlassen und auf meine Rente aus Russland verzichetn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Verzicht auf die russische Rente ist möglich und gegenüber dem russischen Rentenversicherungsträger zu erklären. Die von dort ausgestellte Bescheinigung ist dem Rentenversicherungsträger vorzulegen.

Der Bescheinigung muss zu entnehmen sein, ab welchem Zeitpunkt keine russische Rente mehr gezahlt wird.

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5 Antworten

GroKoam 30.06.2016 | 14:52
Nee.
bokiam 02.07.2016 | 09:48
Verzicht § 31 FRG Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Der in Deutschland lebende Rentenbezieher kann auf seine Rente im Ausland verzichten und den Verlust muss dann - dank BSG - der deutsche Beitragszahler wieder ausgleichen. Verkehrte Welt. So subventoniert man das Ausland.
W*lfgangam 02.07.2016 | 20:35
Hallo boki, man muss sich das einfach mal auf der Zunge zergehen lassen - wir leben hier immer noch in einem Rechtsstaat :-) Es steht Ihnen natürlich frei, Ihre 'Rechte' außerhalb der BRD/als Nicht-D-Bürger in Homeland einzufordern ;-) Gruß w.
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