Hier eine Nachfrage zur Klarstellung.
Richtig sich Ihr Widerspruch gegen den Zeitpunkt der Einberufung in die Rehabilitationsklinik?
Wenn keine sachlichen Gründe entgegenstehen, sollte der Widerspruch innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Sie sollten es aber zunächst mit einer zweiten telefonischen Rückfrage versuchen.
Bei solchen völlig überflüssigen Nachfragen eines Experten der RV wundert sich doch wohl niemand ernsthaft mehr über lange Bearbeitungszeitäume oder doch ? Das alleine lässt doch tief blicken hinsichtlich der Arbeitsweise bei dieser Behörde und/oder zumindest der einiger Mitarbeiter und bedarf keiner Worte mehr.
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