Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

rv-bearbeitungsfrist bei widerspruch gg rehaort

von herb boedger14.03.2012 | 23:42
9376 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
guten abend trotz recherche habe ich noch nicht einen paragraphen gefunden, welcher folgendes regelt: wie lange darf sich die rv zeit lassen, um einen widerspruch gegen die rehaklinik zu bearbeiten? danke im voraus für entsprechende hinweise respektive adäquate links hierzu gruß herb

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hier eine Nachfrage zur Klarstellung.

Richtig sich Ihr Widerspruch gegen den Zeitpunkt der Einberufung in die Rehabilitationsklinik?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn keine sachlichen Gründe entgegenstehen, sollte der Widerspruch innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Sie sollten es aber zunächst mit einer zweiten telefonischen Rückfrage versuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Nixam 15.03.2012 | 07:10
Einen solchen Paragraphen werden Sie nicht finden, denn sonst wäre der RV-Träger verpflichtet, Ihnen "Schmerzens"-Geld zu zahlen, falls aus verwaltungstechnischer Sicht die Widerspruchsbearbeitung zu lange dauern würde. Sie haben also einen Antrag auf Heilstättenänderung gestellt und warten darauf, einen geänderten Bewilligungsbescheid zu erhalten. Dafür kann durchaus eine Laufzeit von 3 bis 4 Wochen inklusive der 14-tägigen Laufzeit der Akte vom Sachbearbeiter zum Ärztlichen Dienst des RV-Trägers und zurück zum Sachbearbeiter in Betracht gezogen werden. Dann aber sollten Sie auf jeden Fall eine Antwort erhalten. Die eine Woche davor und etwa eine Woche danach benötigt die Sachbearbeitung um Ihren Vorgang einzusehen, zum Ärztlichen Dienst zu schicken und anschließend, wenn die Akte wiederkommt, diese dann durch Änderungsbescheiderteilung zu bearbeiten. Wo ist Ihr Problem? Rufen Sie doch einfach mal dort in der Sachbearbeitung an und fragen Sie nach, woran es hakt. Viele Grüße Nix
Kopfschüttelam 15.03.2012 | 08:38
Zum Telefon zu greifen ist scheinbar für viele immer noch ein Tabuthema....
herb boedgeram 15.03.2012 | 11:54
danke für die antworten telefoniert mit dem sachbearbeiter habe ich bereits auskunft: ich solle mich gedulden der bewilligungsbescheid datiert vom 03.02., mein widerspruch vom 06.02., mein anruf war am 05.03. dies zur klarstellung was sollte ergo ein erneutes telefonat für einen sinn haben? mich interessierte lediglich, ob es irgendeine vorschrift gibt wenn dem nicht so ist, ok, dann eben warten allerdings habe ich in einem anderen forum gelesen: so etwas kann schon mal bis zu einem halben jahr dauern und das wäre für mich in keinster weise akzeptabel
Kopfschüttelam 15.03.2012 | 12:55
" widerspruch gg rehaort" also wohl kaum gegen den Termin....
Gustav Jungam 15.03.2012 | 13:04
Bei solchen völlig überflüssigen Nachfragen eines Experten der RV wundert sich doch wohl niemand ernsthaft mehr über lange Bearbeitungszeitäume oder doch ? Das alleine lässt doch tief blicken hinsichtlich der Arbeitsweise bei dieser Behörde und/oder zumindest der einiger Mitarbeiter und bedarf keiner Worte mehr.
Jockelam 15.03.2012 | 13:51
@kopfschüttel und @gustav jung: ...vermutlich haben Sie beide ihn Ihrem Leben noch niemals ein Wort überlesen. Vermute ich zumindest.
herb boedgeram 15.03.2012 | 21:46
guten abend erneut bedanke ich mich für alle antworten zu den beiträgen des experten: nein, es handelt sich nicht um einen widerspruch wegen des zeitpunktes und zum empfohlenen zweiten telefonat mit dem sachbearbeiter: es wurde mir explizit gesagt, ich solle abwarten eine weitere telefonische kontaktaufnahme sei überflüssig, weil das zuständige sachgebiet bei der rv vor der entscheidung der ärzte keine defintive auskunft geben könne also bleibt nur das warten auf postalische nachricht was mich weiterhin verblüfft: wenn ein widerspruch gegen eine ablehnung einer reha eingereicht wird, kann der versicherte nach einer gewissen frist klage wegen unterlassung einreichen, allein schon deshalb, weil ansonsten nach einigen monaten ein erneutes ärztliches gutachten notwenig sein könnte und ich dachte eben, dass es hierzu korrespondierende fristen geben sollte oder besser formuliert geben müsste, wenn es sich wie in meinem falle um einen widerspruch gegen den rehaort handelt es wäre mir eigentlich auch nie in den sinn gekommen, widerspruch einzulegen, schliesslich war ich froh über die bewilligung, mit der ich nicht unbedingt gerechnet hatte denn die letzte reha war vor zwei jahren aber ausgerechnet die klinik, in der ich eine ahb nach einer op und ein jahr später eine diabetikernachschulung hatte, sollte meine reha durchführen nach insgesamt fünf wochen dort und weil die klinik quasi vor meiner haustür liegt, habe ich darum gebeten per schriftlichem widerspruch, mich in einer anderen klinik anzumelden übrigens wollte ich das gar nicht so förmlich machen aber am tag des erhalts des bewilligungsbescheid habe ich das erste mal mit der rv telefoniert und mir wurde bedeutet, man habe verständnis für mein anliegen, müsse aber aus formalen gründen auf einem schriftlichen widerspruch bestehen und der läuft jetzt eben seit dem 06.02. dieses nochmals ergänzend zu meinen bisherigen beiträgen, damit der gesamte background des sachverhalts transparent wird gruß herb b.
?am 19.03.2012 | 08:02
Zitat von Gustav Jung anzeigenausblenden
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und darüber hinaus könnte man Ihren Beitrag als üble Nachrede auffassen. Ich persönlich würde mich zurückhalten, Sachen zu beurteilen, von denen ich keine Ahnung habe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026