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Experten-Antwort

rv-bearbeitungsfrist bei widerspruch gg rehaort

von herb boedger14.03.2012 | 23:42
9368 Ansichten
10 Antworten
guten abend trotz recherche habe ich noch nicht einen paragraphen gefunden, welcher folgendes regelt: wie lange darf sich die rv zeit lassen, um einen widerspruch gegen die rehaklinik zu bearbeiten? danke im voraus für entsprechende hinweise respektive adäquate links hierzu gruß herb

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.03.2012 | 12:22

Hier eine Nachfrage zur Klarstellung.

Richtig sich Ihr Widerspruch gegen den Zeitpunkt der Einberufung in die Rehabilitationsklinik?

Experten-Antwortam 15.03.2012 | 15:37

Wenn keine sachlichen Gründe entgegenstehen, sollte der Widerspruch innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Sie sollten es aber zunächst mit einer zweiten telefonischen Rückfrage versuchen.

8 Antworten

Nixam 15.03.2012 | 07:10
Einen solchen Paragraphen werden Sie nicht finden, denn sonst wäre der RV-Träger verpflichtet, Ihnen "Schmerzens"-Geld zu zahlen, falls aus verwaltungstechnischer Sicht die Widerspruchsbearbeitung zu lange dauern würde. Sie haben also einen Antrag auf Heilstättenänderung gestellt und warten darauf, einen geänderten Bewilligungsbescheid zu erhalten. Dafür kann durchaus eine Laufzeit von 3 bis 4 Wochen inklusive der 14-tägigen Laufzeit der Akte vom Sachbearbeiter zum Ärztlichen Dienst des RV-Trägers und zurück zum Sachbearbeiter in Betracht gezogen werden. Dann aber sollten Sie auf jeden Fall eine Antwort erhalten. Die eine Woche davor und etwa eine Woche danach benötigt die Sachbearbeitung um Ihren Vorgang einzusehen, zum Ärztlichen Dienst zu schicken und anschließend, wenn die Akte wiederkommt, diese dann durch Änderungsbescheiderteilung zu bearbeiten. Wo ist Ihr Problem? Rufen Sie doch einfach mal dort in der Sachbearbeitung an und fragen Sie nach, woran es hakt. Viele Grüße Nix
Kopfschüttelam 15.03.2012 | 08:38
Zum Telefon zu greifen ist scheinbar für viele immer noch ein Tabuthema....
herb boedgeram 15.03.2012 | 11:54
danke für die antworten telefoniert mit dem sachbearbeiter habe ich bereits auskunft: ich solle mich gedulden der bewilligungsbescheid datiert vom 03.02., mein widerspruch vom 06.02., mein anruf war am 05.03. dies zur klarstellung was sollte ergo ein erneutes telefonat für einen sinn haben? mich interessierte lediglich, ob es irgendeine vorschrift gibt wenn dem nicht so ist, ok, dann eben warten allerdings habe ich in einem anderen forum gelesen: so etwas kann schon mal bis zu einem halben jahr dauern und das wäre für mich in keinster weise akzeptabel
Kopfschüttelam 15.03.2012 | 12:55
" widerspruch gg rehaort" also wohl kaum gegen den Termin....
Gustav Jungam 15.03.2012 | 13:04
Bei solchen völlig überflüssigen Nachfragen eines Experten der RV wundert sich doch wohl niemand ernsthaft mehr über lange Bearbeitungszeitäume oder doch ? Das alleine lässt doch tief blicken hinsichtlich der Arbeitsweise bei dieser Behörde und/oder zumindest der einiger Mitarbeiter und bedarf keiner Worte mehr.
Jockelam 15.03.2012 | 13:51
@kopfschüttel und @gustav jung: ...vermutlich haben Sie beide ihn Ihrem Leben noch niemals ein Wort überlesen. Vermute ich zumindest.
herb boedgeram 15.03.2012 | 21:46
guten abend erneut bedanke ich mich für alle antworten zu den beiträgen des experten: nein, es handelt sich nicht um einen widerspruch wegen des zeitpunktes und zum empfohlenen zweiten telefonat mit dem sachbearbeiter: es wurde mir explizit gesagt, ich solle abwarten eine weitere telefonische kontaktaufnahme sei überflüssig, weil das zuständige sachgebiet bei der rv vor der entscheidung der ärzte keine defintive auskunft geben könne also bleibt nur das warten auf postalische nachricht was mich weiterhin verblüfft: wenn ein widerspruch gegen eine ablehnung einer reha eingereicht wird, kann der versicherte nach einer gewissen frist klage wegen unterlassung einreichen, allein schon deshalb, weil ansonsten nach einigen monaten ein erneutes ärztliches gutachten notwenig sein könnte und ich dachte eben, dass es hierzu korrespondierende fristen geben sollte oder besser formuliert geben müsste, wenn es sich wie in meinem falle um einen widerspruch gegen den rehaort handelt es wäre mir eigentlich auch nie in den sinn gekommen, widerspruch einzulegen, schliesslich war ich froh über die bewilligung, mit der ich nicht unbedingt gerechnet hatte denn die letzte reha war vor zwei jahren aber ausgerechnet die klinik, in der ich eine ahb nach einer op und ein jahr später eine diabetikernachschulung hatte, sollte meine reha durchführen nach insgesamt fünf wochen dort und weil die klinik quasi vor meiner haustür liegt, habe ich darum gebeten per schriftlichem widerspruch, mich in einer anderen klinik anzumelden übrigens wollte ich das gar nicht so förmlich machen aber am tag des erhalts des bewilligungsbescheid habe ich das erste mal mit der rv telefoniert und mir wurde bedeutet, man habe verständnis für mein anliegen, müsse aber aus formalen gründen auf einem schriftlichen widerspruch bestehen und der läuft jetzt eben seit dem 06.02. dieses nochmals ergänzend zu meinen bisherigen beiträgen, damit der gesamte background des sachverhalts transparent wird gruß herb b.
?am 19.03.2012 | 08:02
Gustav Jung schrieb

Bei solchen völlig überflüssigen Nachfragen eines Experten der RV wundert sich doch wohl niemand ernsthaft mehr über lange Bearbeitungszeitäume oder doch ? Das alleine lässt doch tief blicken hinsichtlich der Arbeitsweise bei dieser Behörde und/oder zumindest der einiger Mitarbeiter und bedarf keiner Worte mehr.

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und darüber hinaus könnte man Ihren Beitrag als üble Nachrede auffassen. Ich persönlich würde mich zurückhalten, Sachen zu beurteilen, von denen ich keine Ahnung habe.
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