Wenn Sie Ihr Arbeitsleben teilweise in Deutschland und Österreich verbringen, finden die EWG-Verordnungen Anwendung. Das bedeutet, dass zur Rentenversicherung gezahlte Beiträge in beiden Ländern auf keinen Fall verloren gehen. Für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch zählen gegebenenfalls die österreichischen und deutschen Versicherungszeiten zusammen.
Bei Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen haben Sie dann aus der deutschen und der österreichischen Versicherung einen Rentenanspruch.
Sollten Sie in weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurücklegen, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung diese Zeiten gegebenenfalls wie deutsche Versicherungszeiten.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und lediglich in Österreich arbeiten, ergeben sich hierzu keine Änderungen.
Grundsätzlich ist die staatliche Förderung eines Riestervertrages von der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland abhängig. Ein Verzug ins Ausland könnte somit die deutsche Steuerpflicht und damit auch die Riesterförderung beenden. Grundsätzlich besteht bei Verzug ins Ausland sogar die Pflicht, die bisherige Riesterförderung zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung kann jedoch gestundet werden – für den Fall, dass Sie wieder nach Deutschland zurückkehren. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Finanzamt.
Bezüglich des Anspruchs auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
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