Bei der Anrechnung des Bezuges von Arbeitslosengeld I ist zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 35 Jahren und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren folgendermaßen zu unterscheiden:
Auf die Altersrente für langjährig Versicherte werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. So werden die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet und erhöhen zudem ihre Rente, da von der Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge für Sie entrichtet werden.
Auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden alle Zeiten angerechnet, in denen Beiträge eingezahlt werden. Grundsätzlich werden somit die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I auch auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Ausnahme sind hierbei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn. In dieser Zeit erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I Ihre Rente weiterhin aufgrund der entrichtetet Beitrage durch dir Agentur für Arbeit, auf die Wartezeit von 45 Jahren können diese Zeiten jedoch nicht angerechnet werden.