Hallo Kümmerer,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindliche Auskunft zu einem/einer möglicherweise bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder selbständigen Tätigkeit geben können. Für eine solche Auskunft bzw. rechtsverbindliche Entscheidung müssen Sie sich direkt an den zuständigen Sozialleistungsträger wenden. Dort wird dann individuell unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft, ob eine Versicherungspflicht vorliegt und welche Beiträge hieraus ggf. zu zahlen sind.
Soweit ich es Ihren Angaben entnehmen kann, halten Sie sich selbst (und offenbar auch Ihr Auftraggeber) mit Ihrer Nebentätigkeit als Dozent als abhängig Beschäftigt, sondern als selbständig Tätig. Selbständig tätige Lehrer sind - soweit sie nicht geringfügig tätig sind - unter den Bedingungen des § 2 Nr. 1 SGB VI der versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Insoweit sollten Sie sich zur verbindlichen Klärung Ihrer Frage zunächst an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund wenden.
Soweit dort festgestellt wird, dass es sich bei Ihrer Nebentätigkeit um eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit handelt und hieraus Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind, hätten Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsmodellen (Regelbeitrag, ggf. halber Regelbeitrag und einkommensgerechter Beitrag). Sollte dann durch die Beiträge aus der abhängigen Beschäftigung und der versicherungspflichtigen Nebentätigkeit insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschritten werden, werden die zu zahlenden Beiträge anteilig so weit gemindert, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.
Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungspflicht selbständig Tätiger erhalten Sie auch in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=10
herunterladen können.
Im Zweifel können Sie sich gern auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen.