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RV-Beitrag Praktikum

von RV-Beitrag Praktikum25.06.2008 | 14:28
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Hallo, nach langer Rechereche auf diesen Seiten frage ich mich immernoch, wie sich das auf meinen Rentensanspruch auswirkt, wenn ich durch ein sechsmonatiges Praktikum mit 750€-Gehalt 74,63 RV-Beitrag/Monat (AG- und AN-Anteil) zahle. Ich studiere noch und mein Studium werde ich auch erst in ungefähr sechs Monaten beenden. Wenn ich das sechsmonatige Praktikum annehme, werde ich dann insg. 1,25 Jahre nichts an RV einbezahlt haben, wenn ich das Praktikum nicht annehme, werde ich dann insg. 1,75 Jahre nichts an RV eingezahlt haben(Anrechnungszeit wegen Studienzeit schon abgezogen). Ich habe also zwei Fragen: 1) Wie wirkt sich Einzahlung 74,63 RV x 6 Monate auf Rentenanspruch aus? 2) Wie wirkt sich 1,25 vs. 1,75 Jahre Nicht-Einzahlung an RV auf Rentenanspruch aus? Über Antworten zu diesen zwei Fragen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen RiSc

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Irgendwann sollten Sie schon mit einer Beitragszahlung beginnen. Nachher hängt die Rente von jedem Beitrag unbeachtlich seiner Höhe ab. Das bedeutet, was Sie heute nicht bezahlen, müssen Sie später aufholen. Wenn Sie schon länger studieren, wird es ohnehin nachher die Frage sein, wie Sie noch das eine oder andere für die Altersversorgung aufholen können. Altersvorsorge ist im Regelfall ein langwieriger Vorgang.

Für Berufsanfänger hält die gesetzliche Rentenversicherung ein paar Sonderregelungen bereit:

· Zum Beispiel Erwerbsminderungsschutz durch die vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI, wenn zwölf Monate Pflichtbeiträge vorliegen (insbesondere in zeitlicher Nähe zur Ausbildung).

· Zum Beispiel im Krankheitsfall Ansprüche auf medizinische Rehaleistungen, wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Solche Risikovorsorge bezahlen Sie auch mit dem Rentenbeitrag, übrigens ohne Gesundheitsprüfung oder dergleichen.

Daneben verbleibt es nicht nur bei Ihrem Beitragsanteil in Höhe von monatlich 74,63 Euro, sondern bei bestehender Versicherungspflicht beteiligt sich der Arbeitgeber mit nochmals dem gleichen Beitrag an Ihrer Rentenversicherung. Bei Versicherungsfreiheit spart er in der Regel seinen Anteil.

3 Antworten

RiScam 25.06.2008 | 15:18
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja, eine umschlagsrechnung hätte bei mir auch ungefähr 4 € an Mehr-Rente ergeben. Klar macht sich das nicht großartig bemerkbar in der Rente. Mich interessiert aber neben dem finanziellen Aspekt (Frage 1) aber auch der zeitliche Aspekt (Frage 2) - anscheinend machen sich auch Nicht-Einzahl-Zeiten, die nicht unter die 8-Jahres-Anrechnungszeit fallen bemerkbar, denn sonst gäbe es ja keine "Anrechnungszeiten", oder? Da ich nirgendwo nachlesen kann, was es denn überhaupt bedeutet, wenn ich jetzt 1,25 Jahre oder 1,75 Jahre nicht in RV einzahle, frage ich in diesem Forum. Mich interessiert es einfach. Meine Praktikumsentscheidung mache ich davon nicht anhängig, sondern ob ich ein Praktikum mit oder RV-Beiträge mache oder nicht. Alle sagen immer, ja, du studierst ja schon so lange und zahlst nichts in die Rente ein - ja, aber wie wirkt sich das denn nun wirklich aus? Mit freundlichen Grüßen RiSc
Schadeam 25.06.2008 | 15:07
in den 6 Monaten hätten Sie einen Bruttoverdienst von 4500 € - der würde die spätere Altersrente um ca. 4 € erhöhen (oder halt nicht, wenn Sie nichts zahlen). Bei allem Respekt für Ihr Anliegen: da Sie wohl erst in Jahrzehnten in Rente gehen werden und niemand weiß, wie sich bis dahin alles entwickelt, sollten Sie Ihre Entscheidung für oder gegen das Praktikum treffen, ohne an die Rente zu denken. Mir wären diese 4 € heute relativ wurscht.
Schadeam 25.06.2008 | 17:16
natürlich kann man darüber theoretisieren, dass Lücken im Versicherungsleben sich im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung negativ auf die Bewertung von Anrechnungszeiten auswirken. Nur: Ihre bisherigen Anrechnungszeiten (Schule, Studium) werden eh nicht bewertet, weil Sie wohl kaum vor 2009 berentet werden. Und ob Sie in der Zukunft Anrechnungszeiten oder beitragsgeminderte Zeiten oder sonst was erwerben, was durch Lücken oder Nichtlücken beeinflußt wird, wissen die Götter und unsere Politiker. Sosesehen kann man da auch nichts errechnen. Insofern befürchte ich, dass Ihnen niemand eine viel bessere Antwort geben wird. Und ebenso weiß keiner, ob irgendwann eine Mindestzeit mal gerade wegen dieser 6 Monate erfüllt ist oder nicht....
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