Irgendwann sollten Sie schon mit einer Beitragszahlung beginnen. Nachher hängt die Rente von jedem Beitrag unbeachtlich seiner Höhe ab. Das bedeutet, was Sie heute nicht bezahlen, müssen Sie später aufholen. Wenn Sie schon länger studieren, wird es ohnehin nachher die Frage sein, wie Sie noch das eine oder andere für die Altersversorgung aufholen können. Altersvorsorge ist im Regelfall ein langwieriger Vorgang.
Für Berufsanfänger hält die gesetzliche Rentenversicherung ein paar Sonderregelungen bereit:
· Zum Beispiel Erwerbsminderungsschutz durch die vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI, wenn zwölf Monate Pflichtbeiträge vorliegen (insbesondere in zeitlicher Nähe zur Ausbildung).
· Zum Beispiel im Krankheitsfall Ansprüche auf medizinische Rehaleistungen, wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Monate Pflichtbeiträge vorliegen.
Solche Risikovorsorge bezahlen Sie auch mit dem Rentenbeitrag, übrigens ohne Gesundheitsprüfung oder dergleichen.
Daneben verbleibt es nicht nur bei Ihrem Beitragsanteil in Höhe von monatlich 74,63 Euro, sondern bei bestehender Versicherungspflicht beteiligt sich der Arbeitgeber mit nochmals dem gleichen Beitrag an Ihrer Rentenversicherung. Bei Versicherungsfreiheit spart er in der Regel seinen Anteil.