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RV Bund Reha-Antrag verschiedene Formulare Befundbericht

von Bob22.01.2022 | 13:39
565 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich habe verschiedene Formulare zur Auswahl S0051 und G1204. Welchen soll man nehmen? Mit freundlichen Grüßen Bob

8 Antworten

Tippam 22.01.2022 | 15:49
Wie Sie in der Einleitung dieses Forums lesen können, ist die DRV Bund nicht in diesem Forum vertreten. Nur soviel: Der aktuelle Vordruck ist der S0051!
Bobam 22.01.2022 | 16:12
Sorry das habe ich nicht gesehen. Danke
Minaam 22.01.2022 | 20:10
Hallo, ich schließe mich hier mal an. Ich habe zu spät gelesen, dass der Befund-Bericht erst auf Anforderung ausgefüllt werden soll. Ich habe den bereits von meiner Ärztin ausfüllen lassen und gemeinsam mit meinem Rentenantrag weggeschickt. Inklusive der Honorarrechnung. Was passiert da jetzt. Ich dachte das muss so sein. Mit freundlichen Grüßen Mina
-am 22.01.2022 | 20:00
Hallo Bob, die aktuellen und bundesweit gültigen Formulare zur Beantragung von Leistungen zur Teilhabe können über die Formularsuche des Online Service der Deutschen Rentenversicherung bezogen werden. Alle Formulare in diesem Portal werden in der Regel von allen Rentenversicherungsträgern anerkannt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suc… Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Siehe hieram 22.01.2022 | 23:34
Zitat von Mina anzeigenausblenden
Hallo Mina, schlimmstenfalls erhalten Sie beides von Ihrer DRV zurück und müssten die entstandenen Kosten mit Ihrer Ärztin dann selbst klären*. Im positiven Fall freut sich die DRV aber, dass bereits der Befund vorliegt und überweist das dafür anfallende Honorar (zwischen 35 Euro oder 29,61 Euro, je nach Formular) 'ohne Meckern' an Ihre Ärztin. *Da die Ärztin aber eigentlich auch wissen sollte, dass der Bogen erst ausgefüllt werden 'muss', wenn das Anforderungsschreiben der DRV ebenfalls vorliegt, haben Sie vielleicht auch Glück und sie verbucht es unter sonstige Beratung und rechnet mit der KK ab (oder was auch immer sie dann damit machen kann). Also bleibt Ihnen nun nur, das abzuwarten, die Chancen stehen 50:50. Trotzdem einen schönen Sonntag und alles Gute!
Minaam 23.01.2022 | 10:57
Vielen Dank für die Antwort. Aber der S0051 gilt ja wohl sowohl für Reha als als für EM. Ich hatte den auch beim Reha-Antrag sofort mitgeschickt. Deswegen habe ich es bestimmt wieder so gemacht.
-am 23.01.2022 | 17:26
Zitat von Mina anzeigenausblenden
Hallo Mina, in der Regel wird der Befund zur Entscheiung heran gezogen und die Rechnung gezahlt. Sollte der Berfundbericht nicht ausreichend sein, werden allenfalls weitere Befunde angefordert. Zumindest ist dies die Verfahrensweise, welche bei "unserem Regionalträger" gehandhabt wird. Gegebenenfalls können abweichende Verfahrensweisen anderer Regionalträger bestehen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Geronimoxam 23.01.2022 | 21:41
In der Regel wird der Befundbericht für die Rentenversicherung mit dem Modul M 61 eingeleitet durch den Hausarzt, besser gesagt Vertragsarzt. Dann weiß auch die Krankenkasse Bescheid und die Rechnung wird regulär bezahlt über unser Gesundheitssystem. Alles andere geht am Gesundheitssystem ohne Wissen der Vertrags Ärzte und der Krankenkasse vorbei.
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