Hallo 8000,
sofern eine Nachversicherung durchgeführt wird, sind die entsprechenden Monate belegt. Die Pflichtbeiträge aus der Nebentätigkeit führen in der Folge nicht zu zusätzlichen Monaten für die Wartezeiten.
Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch das Arbeitsentgelt in der Nebentätigkeit ist, kann ich keine konkrete Aussage zur Rentensteigerung treffen. Ich kann das Ganze aber mit einem Beispiel verdeutlichen. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 538 Euro (= Minijob-Grenze) würde eine Nebentätigkeit mit Ihrem Beitragsanteil zu einer monatlichen Rentenerhöhung von derzeit 5,35 Euro führen. Sollten Sie sich befreien lassen, wäre die Rentensteigerung 4,31 Euro.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo 8000,
die monatliche Rentenerhöhung wäre bei einer für 10 Monate ausgeübten Nebentätigkeit mit einem Arbeitsentgelt von 419 Euro rund 3,50 Euro bei Versicherungspflicht und 2,80 Euro bei einer Befreiung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo.
Das wäre ja Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Ist das bei Dir Wunschdenken oder vom Dienstherrn angeboten worden.
Ist das dann mit der Minijobzentrale geklärt.
Hallo 8000,
sofern eine Nachversicherung durchgeführt wird, sind die entsprechenden Monate belegt. Die Pflichtbeiträge aus der Nebentätigkeit führen in der Folge nicht zu zusätzlichen Monaten für die Wartezeiten.
Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch das Arbeitsentgelt in der Nebentätigkeit ist, kann ich keine konkrete Aussage zur Rentensteigerung treffen. Ich kann das Ganze aber mit einem Beispiel verdeutlichen. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 538 Euro (= Minijob-Grenze) würde eine Nebentätigkeit mit Ihrem Beitragsanteil zu einer monatlichen Rentenerhöhung von derzeit 5,35 Euro führen. Sollten Sie sich befreien lassen, wäre die Rentensteigerung 4,31 Euro.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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