Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

RV-Pflicht in der Nebentätigkeit als Beamter

von 800026.01.2024 | 11:42
515 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich (30 Jahre alt) bin Beamter auf Widerruf (nicht: auf Probe) im Referendariat. Parallel dazu nehme ich eine Nebentätigkeit beim gleichen Dienstherrn mit 4 Stunden/Woche auf, also eine geringfügige Beschäftigung. Dort wurde ich gefragt, ob ich mich von der RV-Pflicht befreien lassen möchte. Im Beamtenverhältnis zahle ich logischerweise keine RV-Beiträge, sollte ich nach dem Ref nicht direkt wieder ein Beamtenverhältnis aufnehmen, dann wird nach meinem Verständnis eine Nachversicherung durchgeführt, sodass die RV-Beiträge nachträglich abgeführt werden. Für meine Nebentätigkeit führt der Arbeitgeber ohnehin RV-Beiträge ab. Kann mir jemand sagen, ob meine Beiträge von 3,6% die zukünftige Rente überhaupt steigern würde (durch die Nachversicherung werden ja für den gesamten Zeitraum der Nebentätigkeit ohnehin RV-Beiträge gezahlt) und falls ja, wie hoch die Steigerung dadurch ist? Danke & viele Grüße!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.01.2024 | 13:12

Hallo 8000,

 

sofern eine Nachversicherung durchgeführt wird, sind die entsprechenden Monate belegt. Die Pflichtbeiträge aus der Nebentätigkeit führen in der Folge nicht zu zusätzlichen Monaten für die Wartezeiten.

 

Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch das Arbeitsentgelt in der Nebentätigkeit ist, kann ich keine konkrete Aussage zur Rentensteigerung treffen. Ich kann das Ganze aber mit einem Beispiel verdeutlichen. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 538 Euro (= Minijob-Grenze) würde eine Nebentätigkeit mit Ihrem Beitragsanteil zu einer monatlichen Rentenerhöhung von derzeit 5,35 Euro führen. Sollten Sie sich befreien lassen, wäre die Rentensteigerung 4,31 Euro.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 29.01.2024 | 11:06
8000 schrieb
Vielen Dank! Das Arbeitsentgelt in der Nebentätigkeit beträgt 418,84 EUR monatlich und die Nebentätigkeit ist auf 10 Monate befristet. Wie hoch wäre denn dann die Rentenerhöhung? :)

Hallo 8000,

 

die monatliche Rentenerhöhung wäre bei einer für 10 Monate ausgeübten Nebentätigkeit mit einem Arbeitsentgelt von 419 Euro rund 3,50 Euro bei Versicherungspflicht und 2,80 Euro bei einer Befreiung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Halloam 26.01.2024 | 13:08
Hallo. Das wäre ja Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Ist das bei Dir Wunschdenken oder vom Dienstherrn angeboten worden. Ist das dann mit der Minijobzentrale geklärt.
8000am 26.01.2024 | 13:09
Hallo schrieb

Hallo.

Das wäre ja Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Ist das bei Dir Wunschdenken oder vom Dienstherrn angeboten worden.

Ist das dann mit der Minijobzentrale geklärt.

Richtig. Ist so angeboten worden, ob der Dienstherr das mit der Minijobzentrale geklärt hat, weiß ich nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026