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Experten-Antwort

RV Selbständig und Studentin?

von Petra07.04.2011 | 20:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Studentin und arbeite zur Zeit als Studentische Aushilfe (max. 20 Std. Woche, max. 800 Euro monatlich) und zahle auch anteilig Rentenversicherung. Nun will ich ab Mail Selbständig arbeiten und ca. 660 Euro als Päd. Honorarkraft verdienen. gleichzeitig möchte ich aber meine Job behalten, allerdings im Semester weniger Arbeiten (ca. 140 Euro monatlich) und in den Semesterferinen die Stunden voll ausnutzen... Wie würde das nun mit meiner Rentenversicheung laufen? Wer müsste wie viel Zahlen? Würde mich freuen, wenn mir jamand schnell helfe kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzliche Tätigkeit als Honorarkraft hat keinen Einfluss auf die versicherungs- und beitragsrechtliche Bewertung ihrer Aushilfsbeschäfttigung, soweit es sich nicht um denselben Auftraggeber/Arbeitgeber handelt.

Ansonsten muss die Krankenkasse als Einzugsstelle genau auf die vertragliche Gestaltung sehen.

Als pädagogische Honorarkraft kommt allerdings auch die Versicherungspflicht als Selbständiger als Lehrer (§ 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI) in Betracht.

Sie müssen diese Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger anzeigen (§ 190a SGB VI).

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