Maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche (steuerliche) Einkommen für die Lehrtätigkeit laut Einkommensteuerbescheid.
Für Selbstständige, die kein oder nur ein geringes Einkommen bis zu 400 Euro monatlich erzielen, besteht wegen Geringfügigkeit grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall müssen keine Pflichtbeiträge gezahlt werden.
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Selbstständige, die eine Versichertenrente wie eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, dürfen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres höchstens 350 Euro im Monat hinzuverdienen. Dieser Betrag gilt bei voller Erwerbsminderung, bei teilweiser Erwerbsminderung wird individuell berechnet. Ein höheres zusätzliches Einkommen wirkt sich rentenmindernd aus.