Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ärztliches Versorgungswerk und freiwillige Zahlungen in DRV

von ZufriedenesMitglied02.10.2026 | 10:05
33 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo :), da ich als approbierte Ärztin und Berufsstarterin mit beruflicher Vorausbildung bereits 36 Beitragsmonate in der DRV habe, möchte ich fragen, ob ich auf dem Weg der freiwilligen Weiterzahlung von Beiträgen die erforderlichen 60 Mindestmonate erreichen kann. Oder wäre der Verbleib weiterer zwei Jahre in der DRV mit Parallelzahlung in das ärztliche Versorgungswerk empfehlenswerter (DRV 18,6 % mit AG hälftig und ÄV 3/10 von 18,6% allein?) Wenn ich den Weg über die freiwilligen Zahlungen an die DRV wähle (nach Erreichen der 60 Monate), diese einfach weiterlaufen lasse bis zur Altersrente von 65 Jahren und gleichzeitig freiwillig versichert bleibe in der GKV, kann ich dann den Antrag zur Aufnahme in die KVDR stellen oder ist mir dieser Weg dann verschlossen (hälftige Zahlungen der KVDR Beiträge durch DRV)? Wie hoch ist der freiwillige Mindestbeitrag hierfür in der DRV? Habe ich mit 60 Monaten Beitragszahlungen/Mitgliedschaft und den freiwilligen Weiterzahlungen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen? Danke vorab für die Hilfestellung und Beantwortung meiner Fragen freundliche Grüße

1 Antworten

AuBam 02.10.2026 | 11:29
Die spätere Krankenversicherung in der KVdR wird ist nur möglich, wenn Sie 9/10 der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert sind waren. Die Prüfung und weitere Auskünfte obliegen der Krankenkasse. Was die freiwillige Beitragszahlung angeht, sollten Sie einen individuellen Beratungstermin mit Zugriff auf Ihr Versicherungskonto und unter Bezug auf Ihre berufliche Situation vereinbaren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026