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Experten-Antwort

RZVK Anrechnung Krankengeld auf volle EM Rente

von blitzfix24.02.2020 | 18:18
107 Ansichten
2 Antworten

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Guten Abend, ich beziehe seit 2015 eine Teil EM Rente und damit auch eine Teil RZVK Rente. Rückwirkend zu 12/2018 wurde nun parallel eine volle EM Rente bewilligt. Nun will die RZVK das Krankengeld von 12/2018 bis 09/2019 anrechnen. Meine Frage ist, wird die bereits bezahlte Teil Rente der RZVK auch angerechnet ? Denn dann müsste ich ja Geld zurück zahlen. BSP. Rechnung: Krankengeld 1900 Netto Volle EM Rente 1500 Netto Volle RZVK 600 Netto Bereits gezahlt wurden von 12/2018 bis 09/2019: Krankengeld 1900 Netto Teil Rente 750 Netto Teil RZVK 300 Netto Theoretisch wäre überzahlt: 400 Euro Netto Rest RZVK wären demnach 200 Euro mal 10 Monate Minus bezahlten 300 mal 10 Monate = 1000 Euro zu viel ??? Wer kennt sich da aus ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User blitzfix,

die Leistungen der RZVK werden nicht auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Inwieweit die Krankengeldleistungen auf die RZVK angerechnet werden, kann nur der Träger der RZVK Ihnen beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 24.02.2020 | 18:28
Die RZKV ist eine eigenständige Versorgungskasse. Deshalb werden Ihre Fragen sicher dort beantwortet. Hier befinden Sie sich im Forum der Deutschen Rentenversicherung.
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