Hallo Carola,
da seit Anfang des Jahres 2023 die Hinzuverdienstgrenzen für die vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wurden, hat ein Arbeitsentgelt oder -einkommen keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Der Bezug einer Rente ist daher - rein rentenrechtlich - kein Problem. Sie sollten diese Frage aber auch umgekehrt unbedingt Ihrem Arbeitgeber stellen, da es unter Umständen arbeitsrechtliche Bestimmungen gibt, die dem entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam