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Experten-Antwort

Sackgasse, weil DRV Weiterbildung ablehlte und ewig für eine Antwort braucht

von Pia25.12.2020 | 17:33
632 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen LTA Bescheid erhalten. Die Unterlagen der Weiterbildung eingereicht,aber mit der Weiterbildung war die DRV nicht einverstanden. Ich soll einen anderen Beruf wählen. Sollte ich einen anderen Beruf wählen, müsste ich komplett etwas neues lernen und das ca. 24 Monate, mit einem strammen Programm, da Umschulungen nicht ohne sind. Meine Weiterbildung würde nur 6 Monate gehen und ich könnte auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Da hier Vorkenntnisse bestehen, die nur aufgefrischt werden müssten. Ich musste Widerspruch einlegen. Wie lange darf sich die DRV denn Zeit lassen, um zu antworten? Ich warte seit 6 Wochen schon und es passiert nichts. Leider kann bzw. darf das Arbeitsamt mich nicht fördern, da hier ein LTA bewilligt wurde. Das schlimme ist, die DRV lässt sich so viel Zeit und im neuen Jahr beginnt die Weiterbildung. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich befinde mich in einer Sackkasse. Des Weiteren frage ich mich, wie lange kann sich sowas hinziehen und welche Alternativen habe ich? Habt ihr irgendwelche Ratschläge?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.12.2020 | 12:29

Hallo Pia,

mit ihrem eingelegten Widerspruch haben sie ihre Rechte gesichert, was vollkommen gut und okay ist. Zum Ausgang des Widerspruchsverfahrens wird dieses Forum allerdings keine Aussagen machen können (dafür ist auch der genaue Ablehnungsgrund der von ihnen gewünschten Umschulung nicht bekannt).

Die hier bereits angesprochene Untätigkeitsbeschwerde/-klage kommt nach 6-monatiger Untätigkeit in Betracht. Ist also kurzfristig keine Hilfe.

8 Antworten

Piaam 25.12.2020 | 19:09
Hallo, ich habe einen LTA Bescheid erhalten. Die Unterlagen der Weiterbildung eingereicht,aber mit der Weiterbildung war die DRV nicht einverstanden. Ich soll einen anderen Beruf wählen. Sollte ich einen anderen Beruf wählen, müsste ich komplett etwas neues lernen und das ca. 24 Monate, mit einem strammen Programm, da Umschulungen nicht ohne sind. Meine Weiterbildung würde nur 6 Monate gehen und ich könnte auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Da hier Vorkenntnisse bestehen, die nur aufgefrischt werden müssten. Ich musste Widerspruch einlegen. Wie lange darf sich die DRV denn Zeit lassen, um zu antworten? Ich warte seit 6 Wochen schon und es passiert nichts. Leider kann bzw. darf das Arbeitsamt mich nicht fördern, da hier ein LTA bewilligt wurde. Das schlimme ist, die DRV lässt sich so viel Zeit und im neuen Jahr beginnt die Weiterbildung. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich befinde mich in einer Sackkasse. Des Weiteren frage ich mich, wie lange kann sich sowas hinziehen und welche Alternativen habe ich? Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
Geh arbeiten und gut is`
Königliche Hoheit, welchen Job kannst du mir anbieten? Sehr gerne:-) würde ich arbeiten.
Kaiseram 25.12.2020 | 18:27
Geh arbeiten und gut is`
Timam 25.12.2020 | 22:54
Da die DRV sich bei mir auch geweigert hat, mir LTA zu bewilligen, bin ich zum Arbeitsamt, war aber nicht zuständig für mich, bin ich zum Jobcenter gegangen, die haben ohne Nachzufragen einen Bildungsgutschein aus gestellt. Daher versuche es mal beim Jobcenter und nicht beim Arbeitsamt. Diesen Bildungsgutschein habe ich bei der Weiterbildungsstelle ein gereicht, und konnte so eine Weiterbildung im Wert von 1600 €uro absolvieren. Leider hat die Weiterbildungsstelle versäumt, mir noch ein BDF-Training anzubieten, wäre dann doppelt so teuer geworden. Bin daher auch glücklich, wieder Arbeiten zu gehen, verdiene durch die Arbeit Geld, und zusätzlich, da die DRV die EM-Rente nicht einstellt, auch weiterhin meine EM-Rente.
Piaam 26.12.2020 | 01:33
Mir wurde ein LTA bewilligt per Bescheid. Tim, bei dir wurde keiner bewilligt,.das.ist.der Unterschied.
schwierigam 27.12.2020 | 11:36
Eine echte Frist bis zur Entscheidung über den Widerspruch gibt es nicht. Es gibt zwar die Untätigkeitsklage, die Sie meines Wissens nach 3 Monaten einlegen können. Das dürfte aber für Sie zu spät sein und außerdem führt sie selten zum gewünschten Ergebnis. Sie können zum einen die Weiterbildung vorerst auf eigene Kosten anfangen. Wenn der Widerspruch oder eine evtl. nötige Klage für Sie positiv ausgeht, bekommen Sie das Geld erstattet. Da der Kurs sicher auch noch in Zukunft angeboten wird, können Sie auch einfach abwarten bis Sie eine endgültige Endscheidung haben. Es lässt sich schlecht raten, wenn Sie keine genauen Angaben machen. Erfahrungsgemäß neigt die DRV nicht dazu, teure Umschulungen anzubieten wenn es mit einem Halbjahres-Kurs getan wäre. Und viele würden eine Umschulung als neue Chance sehen statt als Sackgasse. Von daher sollten Sie Ihre Sichtweise auf das alles in Gesprächen mit geeigneten Personen (Ärzte, Familie, Kollegen, Chef ...) übrprüfen.
KSCam 27.12.2020 | 11:49
Eine Untätigkeitsklage bringt gar nichts, da müsste die DRV monatelang "nichts getan haben" - das können Sie vergessen wenn es gerade mal 6 Wochen her ist seit Sie Widerspruch eingelegt haben (im übrigen kostet jede Klage zusätzliche Zeit). Wie groß die Chance ist dass im Widerspruch anders entschieden wird als im ursprünglichen Bescheid, kann Ihnen keiner sagen. Ich kann Ihnen auch nur raten die Weiterbildung zunächst mal irgendwie selbst zu finanzieren, wenn Sie in dieser Maßnahme "die Chance für Ihre berufliche Zukunft" sehen. Das Problem von Weiterbildungen ist, dass man dann hinterher oft wieder genau in dem Bereich landet, wegen dem die LTA beantragt wurde weil man das nicht mehr machen kann - ist eine vielfache Erfahrung aus der Praxis, deshalb ist die DRV da wohl auch völlig zu Recht skeptisch. Mag aber in Ihrem speziellen Fall auch ganz anders sein - aber das haben Sie im Widerspruch ja sicherlich genauestens ausformuliert und mit Belegen untermauert.
Piaam 30.12.2020 | 14:07
Zitat von schwierig anzeigen
Danke für Ihre Antwort. Ich meinte mit Sackkasse eher das ich nicht weiterkomme, da die Agentur für Arbeit mich nicht fördern darf, weil die LTA über die DRV finanziert werden soll und weil es nicht vorwärts geht. Die DRV hat das nicht genau begründet und ich warte auf die Begründung. Ich sehe eine Weiterbildung nicht als Sacklasse. Die Weiterbildung selbst zu finanzieren wäre eine Option, aber dann müsste ich mich verschulden.
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