Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Pia,
mit ihrem eingelegten Widerspruch haben sie ihre Rechte gesichert, was vollkommen gut und okay ist. Zum Ausgang des Widerspruchsverfahrens wird dieses Forum allerdings keine Aussagen machen können (dafür ist auch der genaue Ablehnungsgrund der von ihnen gewünschten Umschulung nicht bekannt).
Die hier bereits angesprochene Untätigkeitsbeschwerde/-klage kommt nach 6-monatiger Untätigkeit in Betracht. Ist also kurzfristig keine Hilfe.
Königliche Hoheit, welchen Job kannst du mir anbieten? Sehr gerne:-) würde ich arbeiten.Hallo, ich habe einen LTA Bescheid erhalten. Die Unterlagen der Weiterbildung eingereicht,aber mit der Weiterbildung war die DRV nicht einverstanden. Ich soll einen anderen Beruf wählen. Sollte ich einen anderen Beruf wählen, müsste ich komplett etwas neues lernen und das ca. 24 Monate, mit einem strammen Programm, da Umschulungen nicht ohne sind. Meine Weiterbildung würde nur 6 Monate gehen und ich könnte auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Da hier Vorkenntnisse bestehen, die nur aufgefrischt werden müssten. Ich musste Widerspruch einlegen. Wie lange darf sich die DRV denn Zeit lassen, um zu antworten? Ich warte seit 6 Wochen schon und es passiert nichts. Leider kann bzw. darf das Arbeitsamt mich nicht fördern, da hier ein LTA bewilligt wurde. Das schlimme ist, die DRV lässt sich so viel Zeit und im neuen Jahr beginnt die Weiterbildung. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich befinde mich in einer Sackkasse. Des Weiteren frage ich mich, wie lange kann sich sowas hinziehen und welche Alternativen habe ich? Habt ihr irgendwelche Ratschläge?Geh arbeiten und gut is`
Das sagen Sie alle.Geh arbeiten und gut is`Königliche Hoheit, welchen Job kannst du mir anbieten? Sehr gerne:-) würde ich arbeiten.
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