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Experten-Antwort

SB-Rente oder EM-Rente

von Matz21.05.2024 | 09:38
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6 Antworten
Hallo Expertenforum, ich bin 61 Jahre alt und könnte laut Rentenauskunft im Dez 2024 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag von 10,8 % gehen. Nach längerer Krankheit wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte nun Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Läuft noch bis Aug. 24 Ende 2022 musste ich zur Reha. Seitdem habe ich von der DRV nichts mehr gehört. Telefonisch leider nicht zu erreichen. Was passiert, wenn ich jetzt die SB-Rente beantrage. Wird geprüft, ob auch eine EM-Rente infrage kommt, oder soll ich eine EM-Rente beantragen. Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2024 | 10:16

Hallo Matz,

 

wenn Sie jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wird in der Regel nicht geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt. Für die Altersrente müssen Sie lediglich Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen (Schwerbehindertenausweis), eine ärztliche Begutachtung wird nicht durchgeführt.

 

Wir gehen davon aus, dass im Reha-Entlassungsbericht keine Erwerbsminderung festgestellt wurde, da die Deutsche Rentenversicherung ansonsten eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag hätte prüfen müssen.

 

Wenn Ihre behandelnden Ärzte oder Sie selbst sich aktuell für erwerbsgemindert halten, steht es Ihnen frei, einen Antrag auf Renten wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dieser kann auch zusammen mit dem Antrag auf Altersrente gestellt werden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

5 Antworten

Das kommt drauf anam 21.05.2024 | 09:54
Sie sollten sich vor allem den Reha-Abschlussbericht besorgen, falls nicht bereits erfolgt. Dort ist eine Einschätzung enthalten, wie lange Sie zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch als arbeitsfähig eingeschätzt wurden: über 6 Stunden, zwischen 3 Stunden bis unter 6 Stunden oder unter 3 Stunden. Das kann ein Indiz (aber nicht mehr) sein dafür, wie Ihre Chancen für eine EM-Rente zum Zeitpunkt der Berichtserstellung eingeschätzt wurden. Das ist aber jetzt auch schon ca. 18 Monate her. Da Sie von der DRV nichts mehr gehört haben, kann man nur vermuten, dass Sie damals noch als arbeitsfähig eingeschätzt wurden.. Die DRV prüft natürlich bei einer SB-Rentenbeantragung NICHT, ob ggf. auch eine EM-Rente möglich wäre, wieso auch. Finanziell ist eine EM-Rente praktisch immer günstiger als eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Ob es sinnvoll ist, jetzt einen EM-Rentenantrag zu stellen, sollten Sie mit Ihren Fachärzten besprechen. Sinnvoll bis notwendig wäre dafür allerdings, dass Sie möglichst aussagekräftige Befundberichte aus den letzten 18 Monaten vorlegen können, um Ihren Antrag zu unterstützen. Die DRV prüft gründlich und genau. Eine vorgezogene Altersrente können Sie dann ggf. ja immer noch beantragen, das eilt ja nicht.
gut überlegenam 21.05.2024 | 09:55
Beantragen Sie die EMR und warten Sie die Antwort/ Genehmigung oder Ablehnung ab. Viel Glück und alles Gute.
Matzam 21.05.2024 | 11:27
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Antworten. Den Entlassungsbericht habe ich mit meinem Hausarzt zusammen durchgesehen. Ich wurde als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. Eine Einschätzung wie viel Stunden ich noch arbeiten kann ist definitiv nicht vorhanden. Als Empfehlung steht nur drin: Operative Maßnahmen zur Behandlung der zahlreichen degenerativen Veränderungen.
Mikeam 21.05.2024 | 17:17
Was ist denn alternativ der Plan zwischen August und Dezember 24 ? Ich würde an Ihrer Stelle schnellstens die EMR beantragen.
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