Hallo Matz,
wenn Sie jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wird in der Regel nicht geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt. Für die Altersrente müssen Sie lediglich Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen (Schwerbehindertenausweis), eine ärztliche Begutachtung wird nicht durchgeführt.
Wir gehen davon aus, dass im Reha-Entlassungsbericht keine Erwerbsminderung festgestellt wurde, da die Deutsche Rentenversicherung ansonsten eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag hätte prüfen müssen.
Wenn Ihre behandelnden Ärzte oder Sie selbst sich aktuell für erwerbsgemindert halten, steht es Ihnen frei, einen Antrag auf Renten wegen Erwerbsminderung zu stellen. Dieser kann auch zusammen mit dem Antrag auf Altersrente gestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Den Entlassungsbericht habe ich mit meinem Hausarzt zusammen durchgesehen.
Ich wurde als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen.
Eine Einschätzung wie viel Stunden ich noch arbeiten kann ist definitiv nicht vorhanden.
Als Empfehlung steht nur drin:
Operative Maßnahmen zur Behandlung der zahlreichen degenerativen Veränderungen.
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