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Experten-Antwort

SB Rente versus volle EM Rente

von Anne13.01.2025 | 19:15
171 Ansichten
5 Antworten
Hallo Expertenforum, ich bin 61 Jahre alt, bekomme seit 2017 eine TEMR, zuerst befristet, zwischenzeitlich unbefristet und habe noch in Teilzeit gearbeitet. Schwerbehinderung 60 % Da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat bin ich seit September 2024 arbeitslos (keine Weiterbeschäftigung AG) und krankgeschrieben. Ab September 2025 ist eine vorgezogene Altersrente für SB mit Abschlag möglich. Ich überlege jetzt die volle EM Rente zu beantragen? (KK macht druck wegen Therapie, aber noch keine Aufforderung zu Rehaantrag). Welche Rente ist sinnvoller/günstiger bzw. gibt es Erfahrungswerte bei gleichen/ähnlichen Fällen? Vielen Dank für Antworten von Experten und Betroffenen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2025 | 10:06

Über Antragsverfahren, Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente oder Altersrente können Sie sich bei einem individuell vereinbarten Termin bei der Rentenversicherung beraten lassen. 

4 Antworten

Königam 13.01.2025 | 19:55
Aufgrund der Zurechnungszeit ist die volle Erwerbsminderungsrente höher. Allerdings ist diese kein Wunschkonzert und im Gegensatz zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen gar nicht sicher, ob Sie diese überhaupt erhalten. Das werden Sie erst wissen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin einen positiven oder negativen Rentenbescheid erhalten haben. Über Antragsverfahren, Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente oder Altersrente können Sie sich bei einem individuell vereinbarten Termin bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Neeeeam 13.01.2025 | 20:11
Der König liegt falsch. Sie haben ja schon eine Teil Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie in die Schwerbehindertenrente gehen, bekommen Sie das Doppelte. Die volle Rente ist auch nicht mehr.
Königam 13.01.2025 | 20:17
Die Aufforderung zur Antragstellung auf Reha durch die Krankenkasse wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Damit startet auch schon das übliche Prozedere, wobei sich die Krankenkasse das Dispositionsrecht sichert und Sie bei attestierter Erwerbsminderung am Ende der Reha, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen, wenn Sie noch weiter Krankengeld beziehen wollen. Das gilt auch für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sollte der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, können Sie immer noch einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen. Wenn Ihre Ärzte Sie unterstützen, können Sie natürlich auch ihnen Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
König am 13.01.2025 | 22:21
Neeee schrieb

Der König liegt falsch. Sie haben ja schon eine Teil Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie in die Schwerbehindertenrente gehen, bekommen Sie das Doppelte. Die volle Rente ist auch nicht mehr.

Stimmt. Den Teilerwerbsminderungsrentenbezug hatte ich übersehen. Allerdings bleibt es bei der Aussage, dass es gar nicht sicher ist, ob überhaupt eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Wie hoch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein wird, kann durch eine angeforderte Proberentenberechnung erfahren werden.
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