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Experten-Antwort

schadenersatz Pflicht Beiträge

von Recep Ünlü09.02.2016 | 21:40
1548 Ansichten
3 Antworten

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Seit einen Verkehrsunfall im Jahre 2008 hat meine frau ihren minijob aufgegeben seit dem bezahlt die gegnerische versicherung ihre Beiträge in die rentenkasse erste frage ist wie lange wird die versicherung die Beiträge zahlen? Die zweite frage ist kann meine frau auf diese Beiträge freiwillig verzichten ,und sagen ich will die Beiträge nicht haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Recep Ünlü,

hinsichtlich Ihrer ersten Frage (wie lange wird die versicherung die Beiträge zahlen?) verwiese ich auf die Antwort von Steppo.

Zu Ihrer zweiten Frage (kann meine frau auf diese Beiträge freiwillig verzichten?) hat Ihnen „W*lfgang“ bereits die zutreffende Antwort gegeben.

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2 Antworten

W*lfgangam 09.02.2016 | 22:05
Hallo Recep Ünlu > erste frage ist wie lange wird die versicherung die Beiträge zahlen? Solange ihre Frau lebt und Sie den erstmöglichen Rentenanspruch hat. > Die zweite frage ist kann meine frau auf diese Beiträge freiwillig verzichten Ehrlich - warum will Ihre Frau auf diesen Vorteil der Rentensteigerung verzichten ...was ist Hintergrund Ihrer Frage dabei? Und nein, es liegt eine Verpflichtung zur Beitragszahlung des Unfallverursachers/der gegnerischen Versicherung vor, der DRV die möglichen/künftig erwarteten Beitragszahlungen auszugleichen/zu entschädigen. Im Sinne der Solidargemeinschaft der Versicherten 'gehören' die ausgefallenen Beiträge allen Versicherten - Sie haben da kein Wahlrecht. Deswegen gibt es diese 'Schadensersatzpflicht' ...belastet weder Sie noch Ihre Frau - Ihre Frage klingt daher etwas 'merkwürdig', wo Ihrer Frau keine weiteren Nachteile entstehen/besser: Vorteile aus entgangenem Verdienst - wo ist Ihr Problem damit? Gruß w.
Steppoam 10.02.2016 | 08:32
Die Beiträge werden für die Zeiträume regressiert für die unfallbedingt ein Beitragsschaden entstanden ist. Bis zu welchem Lebensjahr bekommt Ihre Frau den Verdienstausfallschaden von der Versicherung gezahlt? Analog dazu wird in der Regel der Beitragsregress durchgeführt. Dieses auch ggf. bis zur Regelaltersgrenze.
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