Die Ausführungen von "KSC" sind zutreffend.
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Die Ausführungen von "KSC" sind zutreffend.
Auch hier sind die Ausführungen von "KSC" zutreffend.
Ja. Bei einer Scheidung gehen grundsätzlich auch evtuelle zukünftige Witwenrentenansprüche verloren. Hier erfolgt jedoch ein rentenrechtlicher Ausgleich in Form des Versorgungsausgleichs.
Bei erneuter Heirat entstehen wiederum neue Ansprüche auf Witwenrente nach dem neuen Ehegatten. Wie hoch diese sind, richtet sich dann nach den Versicherungszeiten dieses Ehegatten.
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