Hallo Simon Beckers,
leider können wir keine Stellungnahme abgeben zur Höhe der auszugleichenden Anwartschaften. Ausschlaggebend ist nicht die jetzige Rentenhöhe, sondern die erzielten Anwartschaften innerhalb der Ehezeit. Diese müssen zunächst individuell berechnet werden. Ansonsten schließen wir uns der Antwort von "VAG" an.