Hallo Oljeska,
wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Anrechte aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig aufgeteilt werden. Es wird die gesamte Ehedauer berücksichtigt, ggf. auch die Zeit, in der ein Ehepartner bereits Rentner ist. Hierbei werden die Entgeltpunkte berücksichtigt, die in den Ehejahren erworben wurden. Dies können bei einer Erwerbsminderungsrente z.B. auch die Entgeltpunkte aus einer sogenannten Zurechnungszeit sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente"
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html#:~:text=Bei%20einer%20Scheidung%20werden%20die,Familiengericht%20den%20sogenannten%20Versorgungsausgleich%20durch.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung