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Experten-Antwort

Scheidung - Kontenklärung - Ausländische Anwartschaft

von Martin Smith18.02.2016 | 10:27
1434 Ansichten
3 Antworten

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Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens habe ich eine Aufforderung bekommen um fehlende Arbeitszeiten nachzureichen, Formulare V0100 und V0410. Diese fehlende Arbeitszeiten beziehen sich auf Arbeitszeiten vor der Ehe und sind ausserdem im Ausland (Niederlande) angefallen. Was passiert mit diese Daten? Ich möchte nicht das dieser Vorgang bedeutet das die Deutsche Rentenversicherung dies als Anlass nimmt um meine Niederländische Anwartschaft ins Deutsche System zu integrieren mit eventuelle Abschläge. Ich weiß gar nicht ob es sinnvoll für mich ist später zwei separate Renten zu beziehen oder eine unter Berücksichtigung der ausländische Anwartschaften.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin Smith,

Sie werden unabhängig von dem aktuellen Scheidungsverfahren im Alter zwei Renten beziehen:

die eine Altersrente aus Deutschland, resultierend aus den Beitragszeiten in Deutschland und die andere Altersrente aus den Niederlanden, resultierend aus den Beitragszeiten in den Niederlanden.

Es gibt keine "Gesamtrente" bei Beitragszeiten im In- und Ausland.

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2 Antworten

123am 18.02.2016 | 11:07
Diese Daten sind dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, auch wenn Sie vor der Ehezeit liegen und im EU-Ausland zurückgelegt wurden. Denn dieses Zeiten/Zeiträume können Einfluss auf die Bewertung von beitragsfreien Zeiten in der Ehezeit haben (Stichwort Gesamtleistungsbewertung: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
W*lfgangam 18.02.2016 | 20:52
Hallo Martin Smith, verzögern Sie die Mitwirkung zur Gesamtklärung aller/auch ausländischer Versicherungszeiten, verzögern Sie das Scheidungsverfahren. Machen Sie das mutwillig, erhalten Sie Post vom Amtsgericht und können ruckzuck ein Bußgeld aufgebrummt kriegen. AUßERDEM erhält Ihre Nochehefrau auch Ihren Versicherungslauf zur Kontrolle *) übersandt - fehlen da Zeiten, wird die Sie an den Pranger stellen. *) und da verweisen die Anwälte/wenn sie es nicht direkt erhält, gern zur Prüfung an die Beratungsstellen DRV/Rathaus – Versicherungsamt ...mit den dann erhaltenen Informationen/da fehlt was haben Sie wieder die 'Arschkarte' ...machen Sie es lieber von Anfang an richtig. Und, Sie erwarten doch auch, dass sie alle erworbenen Anwartschaften richtig angibt/ermitteln lässt - oder? ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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