Hallo Martin Smith,
Sie werden unabhängig von dem aktuellen Scheidungsverfahren im Alter zwei Renten beziehen:
die eine Altersrente aus Deutschland, resultierend aus den Beitragszeiten in Deutschland und die andere Altersrente aus den Niederlanden, resultierend aus den Beitragszeiten in den Niederlanden.
Es gibt keine "Gesamtrente" bei Beitragszeiten im In- und Ausland.