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Experten-Antwort

Scheidung und Splitting

von Tina17.02.2015 | 18:43
865 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Nach einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich bei den RV durchgeführt. Werden durch den Versorgungsausgleich auch Beitragszeiten von beiden Parteien berücksichtigt? Einer von beiden bezieht schon Rente und der andere Partner noch nicht, diesem Partner fehlen noch Beitragszeiten. Könnten diese bei einem Splitting ausgeglichen werden? Vielen Dank für Ihre Antworten. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, etc.) hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt.

Die Rentenanwartschaften werden als Entgeltpunkte erworben, d. h. der ausgleichsberechtigte Ehegatte bekommt vom ausgleichspflichtigen Ehegatten Entgeltpunkte übertragen.

Dieses Plus an Entgeltpunkten wird auch in Wartezeitmonate umgerechnet, die ggf. zur Erfüllung einer Wartezeit führen können.

Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls nicht beurteilen. Sie sollten diesbezüglich entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anrufen oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vorsprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schilas Mamaam 17.02.2015 | 19:09
Hallo Tina, der Versorgungsausgleich wird im Scheidungscerfahren vom Familiengericht durchgeführt. Die DRV führt den Versorgungsausgleich nicht durch, sondern setzt letztendlich nur die Entscheidung des Familiengerichtes um. Im Versorgungsausgleich werden alle Anwartschaften während der Ehezeit aufgeteilt, gesplittet. Wer Entgeltpunkte an den Expartner abgeben muss, verliert keine Beitragszeiten dafür. Wer Entgeltpunkte zugesprochen bekommt, erhält dafür auch diie Beitragszeiten bzw. Anrechnungsmonate. Mfg Christina
Tinaam 17.02.2015 | 19:44
Hallo Christina Vielen Dank für Ihre Antwort. Habe ich es richtig verstanden, dass durch die Aufteilung der Anwartschaften die Entgeltpunkte auch als Beitragszeiten berücksichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen Tina
W*lfgangam 17.02.2015 | 21:43
Hallo Tina, eigentlich nur/vorwiegend aus Beitragszeiten ...wo sollen Entgeltpunkte, die auszugleichen sind, sonst herkommen? Wenn Ihnen die Berechnungen beider Parteien aus allen in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften vorliegen, kann Ihnen die nächste Beratungsstelle (Rathaus oder DRV) die Folgewirkungen erläutern und was 'unterm Strich' bei rauskommt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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