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Experten-Antwort

Scheidung Versorgungsausgleich Erwerbsunfähigkeitsrente

von Hilfesuchende10.01.2013 | 17:32
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe mal man kann mir hier Auskunft geben... Folgender Sachverhalt: Nach ca. 6 Jahren Ehe möchte ich mich nun Scheiden lassen. Schon vor unserer Ehe habe ich Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Die Rentenpunkte (Anwartsschaften?) sind bei mir nur Erziehungszeiten. Da mein Mann einige Zeit in der JVA war hat er weniger Punkte als ich und nun soll ich ihm zum Ausgleich verpflichtet sein. Es wurde schon Beschwerde eingelegt, der Richter meint 2 Jahre und 3 Monate wo mein Mann nicht im Rentenversicherungsverlauf hat (die zeit wo er in der JVA war) wäre nicht relevant. Gut er bekommt soweit ich jetzt weiß in der Haft keine Rentenpunkte aber in der Zeit habe ich die Kinder selber erzogen. Warum muß ich dann meine Punkte teilen? Dazu kommt das ein Kind von meinem neuen Partner ist und wir bei Geburt des Kindes schon getrennt lebend waren. Das andere Problem ist das laut Bfa der Ausgleichswert sofort von meiner laufenden Erwerbsunfähigkeitsrente abgezogen wird. Ist das rechtens? Die Punkte habe die während der laufenden EU-Rente durch Kindererziehungszeiten erworben (Geburt der Kinder während der laufenden Rente) und meine Rente wurde durch den Erwerb ja auch nicht erhöht sondern blieb die ganzen Jahre seit Beginn gleich hoch. Abgesehen von der üblichen Rentenanpassung für Rentner. Darf die BfA also eine Kürzung einer Erhöhung die es nie gegeben hat vornehmen? Ich würde es ja verstehen wenn durch meinen Kinder meine laufende Rente erhöht worden wäre...ist sie aber nicht. Im Prinzip würde ich also vom Staat bestraft werden weil ich Kinder habe? So hoffe mal es kommt jemand mit was ich meine... danke fürs Lesen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach den bestehenden Gesetzen ist an der beschriebenen Durchführung der Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen sowie den sofortigen Rentenabzug nach Rechtskraft des Urteils über den Versorgungsausgleich nicht zu rütteln. Die einzige Möglichkeit einer Aussetzung der Rentenkürzung wäre, wenn Sie an Ihren geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlen müssten.

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11 Antworten

-/-am 10.01.2013 | 20:02
Auskunft geben können und geben dürfen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zwei Paar Stiefel. Wenn bereist eine Beschwerde beim OLG anhängig ist, sollte sich eigentlich Ihr Anwalt um diese Fragen kümmern. Ihre Punkte teilen sie mit Ihrem früheren Mann, weil dies vom Gesetzgeber im BGB so vorgesehen ist. Inwieweit die Zeiten für das Kind vom neuen Partner in den Versorgungsausgleich einfließen, hängt von der Ehezeit, die dem Versorgungsausgleich zugrundezulegen ist, ab. Der Abzug der zu übertragenden Punkte erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (BfA gibt es seit Oktober 2005 schon nicht mehr) nach Rechtskraft des Urteils. Das frühere "Rentnerprivileg" gibt es seit der Reform des Versorgungsausgleichs nicht mehr. Aber wie gesagt, diese Fragen sollte Ihnen eigentilich Ihr Anwalt beantworten können.
Hilfesuchendeam 10.01.2013 | 22:44
Das ist soweit schon klar, mir geht es im prinzip darum ob jemand in der selben Situation ist. Es kann doch nicht sein das man einem Ex-Partner zeiten abgeben muß wo er selbst verschuldet in Strafhaft saß. Und warum können die Punkte gleich abgezogen werden wenn sie vorher nicht die Rente erhöht haben. Mag sein das das hier das falsche Forum ist um Gleichgesinnte zu suchen...
Hilfesuchendeam 11.01.2013 | 08:32
an der teilung vielleicht, obwohl ich es vom Staat unfassbar finde das man einem Vater der im Knast saß und weder zum Unterhalt noch zur Erziehung beigetragen hat dann erzeihungszeiten geben muß. Langsam verstehe ich warum so viele auswanderrn. Aber warum darf der staat 18000 euro einschieben? So viel würde ich nämlich bis zum Renten alter verlieren und mein Exmann bekommt ja nicht jeden Monat das Geld. Meine Rente wurde durch meine Kinder nicht erhöht. Zahlen Sie eine Gehaltserhöhung zurück die sie nie bekommen haben? Weil ich Kinder erziehe bekomme ich nun weniger Geld. Und der Staat macht sich sorgen um die Altersrente weil es immer weniger Kinder gibt? Mir fehlen echt die Worte.
Ernst Husemannam 11.01.2013 | 09:55
Immer sind andere Schuld an einem verkorstem Leben... Nie gearbeitet, EM-Rente nur durch Erziehungszeiten, Mann im Knast, Kinder von verschiedenen Vätern und was weiss ich nicht noch alles. Ein tolle Lebensbiographie haben Sie da. Mal an die eigene Nase fassen wäre da angebracht. Sieen Sie froh, das man ihnen überhaupt eine Rente zahlt.
Jockelam 11.01.2013 | 09:52
Sie geben Ihrem Ex ja nicht Zeiten der Kindererzeihung ab, sondern schlicht Rentenansprüche. Letztendlich wäre es an Ihnen gewesen, die Scheidung früher (mit Beginn der Haft z.B.) einzureichen. Das haben Sie nicht getan und hatten sicher Ihre Gründe dafür, aber dann meckern Sie jetzt bitte nicht rum.
Hilfesuchendeam 11.01.2013 | 16:00
Wenn man nicht weiß warum ich Rente habe und was in meinem Leben abgelaufen ist sollte man einfach den Mund halten? Meinen sie ich bin mit absicht krank geworden und habe meinen Mann gebeten scheiße zu bauen damit er in den Knast geht? Seien sie froh wenn sie so ein tolles behütetes leben haben...andere haben es nicht! Aber ich weiß wir sind ja alles schmarotzer.
Hilfesuchendeam 11.01.2013 | 16:01
Ach und nebenbei habe ich nie gesagt das ich nicht gearbeitet habe...
Pitzelplatzam 11.01.2013 | 16:32
" Die Rentenpunkte (Anwartsschaften?) sind bei mir nur Erziehungszeiten. " Naja... Aber ist ja auch egal.
Hilfesuchendeam 11.01.2013 | 20:18
Schon mal davon gehört das bei einer Scheidung nur die zeit zählt beim versorgungsausgleich die man verheiratet war? Erst denken wäre oft angebracht.
Kleistam 12.01.2013 | 11:36
Geh arbeiten. Wird dir gut tun und ist besser als zuhause rumsitzen und RTL schauen !
Hilfesuchendeam 12.01.2013 | 23:57
ich wünsche dir mein leben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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