Neben der vollen vorgezogenen Rente müssen Sie die 450 € Grenze einhalten.
Das ist entweder angestellt im Minijob möglich oder als Selbständiger, wenn der Gewinn unter dieser Grenze liegt. Da die Versicherungspflicht einer selbständigen Lehrerin erst ab 451 € beginnt, müssen Sie keine Beiträge zahlen, wenn Sie die Grenze einhalten.
Überschreiten Sie die Grenze zahlen Sie a) Pflichtbeiträge und erhalten b) nicht mehr die volle Rente sondern nur noch eine Teilrente.
Mit "Scheinselbständigkeit" hat das nur indirekt zu tun......
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