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Scheinselbständigkeit

von Fidelio29.04.2016 | 22:52
995 Ansichten
4 Antworten
Ich werde demnächst in ungekürzte Rente mit 63 + gehen .Danach möchte ich weiter als freiberufliche Klavierlehrerin arbeiten.Ich bin bei einer kommunalen Musikschule angestellte. Die Leiterin will mir danach einen Honorarveitrag anbieten. Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten? Muss ich weiterhin Renten-und Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Was hat ein Scheinselbständigkeit für Konsequenzen? für mich?

4 Antworten

KSCam 30.04.2016 | 12:55
Neben der vollen vorgezogenen Rente müssen Sie die 450 € Grenze einhalten. Das ist entweder angestellt im Minijob möglich oder als Selbständiger, wenn der Gewinn unter dieser Grenze liegt. Da die Versicherungspflicht einer selbständigen Lehrerin erst ab 451 € beginnt, müssen Sie keine Beiträge zahlen, wenn Sie die Grenze einhalten. Überschreiten Sie die Grenze zahlen Sie a) Pflichtbeiträge und erhalten b) nicht mehr die volle Rente sondern nur noch eine Teilrente. Mit "Scheinselbständigkeit" hat das nur indirekt zu tun......
SozPolam 30.04.2016 | 13:17
Ja was glauben Sie denn?! Das ist ein krimineller Akt, wenn Sie scheinselbständig sind! Beitrages- und Steuerbetrug mit Vorsatz! Dafür kommen Sie ins Zuchthaus, dort gehören Sie dann hin! Sie haben alles ordnungsgemäß zu deklarieren und anzugeben, wie es die Gesetze vorschreiben! Sonst ist das Sozialbetrug!
W*lfgangam 30.04.2016 | 16:59
KSC schrieb

Neben der vollen vorgezogenen Rente müssen Sie die 450 € Grenze einhalten.

Das ist entweder angestellt im Minijob möglich oder als Selbständiger, wenn der Gewinn unter dieser Grenze liegt. Da die Versicherungspflicht einer selbständigen Lehrerin erst ab 451 € beginnt, müssen Sie keine Beiträge zahlen, wenn Sie die Grenze einhalten.

Überschreiten Sie die Grenze zahlen Sie a) Pflichtbeiträge und erhalten b) nicht mehr die volle Rente sondern nur noch eine Teilrente.

Mit "Scheinselbständigkeit" hat das nur indirekt zu tun......

Ergänzend: Wenn es dieselbe Tätigkeit 'nur' als Honorarvertrag ist mit nur reduzierter Stundenzahl ...ohoh. Da sollte sich die Musikschule nochmal rückversichern, dass sie nicht zu nachträglichen Beitragsforderungen herangezogen wird. Für Fidelio eigentlich egal. Als Minijobber (hier selbstständig Tätiger mit max. 5400/Jahr) neben Rente zahlt sie sowieso keine Beiträge mehr/für die Hinzuverdienstgrenze Altersrente alles ok - aber, steuerrechtlich hat sie dann aber die Arschkarte, wenn diese nicht pauschal versteuerten Einkünfte auf ihr Einkommen ontop draufzurechnen wären. > Die Leiterin will mir danach einen Honorarveitrag anbieten. Diese Leiterin sollte sich zwingend mit der PA abstimmen, ob das sozialversicherungsrechtlich io ist - für mich nicht ...riecht nach klassischem Minijob! Gruß w.
Gackiam 01.05.2016 | 12:16
Gilt das auch für Gackiwurstproduzenten?
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