Um Rechtssicherheit für Sie herbeizuführen, empfehlen wir Ihnen eine sozialversicherungsrechtliche Statusklärung durchführen zu lassen. Zuständig dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, -Clearingstelle-, 10704 Berlin. Die dafür benötigten Vordrucke V027 und V028 stehen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund / Formulare als Download zur Verfügung.
Ob Selbständigkeit bei Ihnen vorliegt, kann nur von der Clearingstelle der Deutschen Renten-versicherung Bund entschieden werden. Sollte von dort festgestellt werden, dass Sie selbstän-dig und nur für einen Auftraggeber tätig sind, liegt Versicherungspflicht vor. Sie haben dann die Möglichkeit, sich die ersten drei Jahre ab Beginn der Tätigkeit befreien zu lassen. Wird festge-stellt, dass keine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, muss Ihr Auftraggeber die Beiträge nachentrichten.
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