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Scheinselbständigkeit

von Verkäufer06.03.2008 | 17:21
1130 Ansichten
5 Antworten
Ich bin für einen Auftragsgeber Tätig, als Verkaufsberater , Ich schliesse Verträge für einen bestimmten Internetanbieter ab. ich musste Gewerbe anmelden da mein einziger Auftragsgeber mich dazu "genötigt" hat, ich musste unter solche Bediengungen annehmen da ich Geld brauchte und keine Ahnung hatte ob da was illegales dabei ist , sonst hätte ich mir die Arbeit knicken können. Ich hab von Ihm einen Freiermitarbeiter-Vertrag erhalten. ich bekomme Dienstpläne wo steht wann und in welcher seinen Läden ich eingesetzt bin , die Arbeitszeiten sind fest vorgegeben , ( Öffnungszeiten vom Laden ) der Auftragsgeber schreibt vor wie man zuarbeiten hat, klare Anweisungen , der hat in den Läden Kamera um seine Arbeitsnehmer/Auftragsnehmer (da ich kein Einzelfall bin ) zu beobachten und kotrolieren, Berichte usw.. man müss selbst seinen Urlaub genehmigen lassen. Ich wollte wissen wie ich den Antrag zur Satutsfeststellung machen kann und wie meine Chance stehen auf eine feste Arbeitstelle da ich langsamm die schnauze voll hab von seinen Ton und Drohungen bei jede Kleinigkeit den Freienmitarbeiter-Vertrag aufzulösen . Was hat das für Folgen für mich ? kann mir jemanden helfen ?? ich wäre sehr dankbar

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.03.2008 | 11:27

Um Rechtssicherheit für Sie herbeizuführen, empfehlen wir Ihnen eine sozialversicherungsrechtliche Statusklärung durchführen zu lassen. Zuständig dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, -Clearingstelle-, 10704 Berlin. Die dafür benötigten Vordrucke V027 und V028 stehen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund / Formulare als Download zur Verfügung.

Moderatoren-Antwortam 11.03.2008 | 09:58

Ob Selbständigkeit bei Ihnen vorliegt, kann nur von der Clearingstelle der Deutschen Renten-versicherung Bund entschieden werden. Sollte von dort festgestellt werden, dass Sie selbstän-dig und nur für einen Auftraggeber tätig sind, liegt Versicherungspflicht vor. Sie haben dann die Möglichkeit, sich die ersten drei Jahre ab Beginn der Tätigkeit befreien zu lassen. Wird festge-stellt, dass keine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, muss Ihr Auftraggeber die Beiträge nachentrichten.

3 Antworten

Verkäuferam 07.03.2008 | 13:11
JA , das ist mir mittlerweile auch klar dass ich einen Antrag machen muss .. nur ich würde gern wissen was das für Folgen mit sich hat und wie es weiter gehen sollte in aller Fälle (ich kann mir vorstellen dass der Auftragsgeber dann alle Kündigen wird ) .. und vor allen wie die Chancen stehen dass ich ein scheinsselbständiger oder Selbständiger bin Danke
bekissam 07.03.2008 | 23:18
Das Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Bund Clearingstelle 10704 Berlin wird ausschließlich in Schriftform durchgeführt. Wenn die Statusfeststellung in der Konsequenz Arbeitnehmerstatus und Versicherungspflicht nach sich zieht, zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nach und zwar fast ausschließlich er (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil). Ihren Job sind Sie allerdings dann vermutlich los. Bitte lesen Sie mehr unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_45BDE9897A…
___am 07.03.2008 | 23:27
Das ist keine Scheinselbständigkeit sondern Betrug. http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/a0_vore… Sie können ein Statusfeststellungsverfahren für sich persönlich beantragen oder über einen Hinweis (auch vertraulich) an die FKS http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/k0_ansp… gleich den ganzen Laden auffliegen lassen.
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