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Scheinselbständigkeit - Selbstanzeige des Arbeitgeber

von Gerta27.07.2007 | 13:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich war vor einem Jahr bei nur einem Unternehmen als Freie Mitarbeiterin tätig. Jetzt hat der Auftraggeber Selbstanzeige erstattet und das Finanzamt gibt an, ich hätte unversteuerten Arbeitslohn erhalten. Ich war damals als Selbstängie freiwillig kranken-/pflege-/arbteitslosenversichert, habe in eine berufsständige Rentenversicherung eingezahlt und Einkommens- und Umsatzsteuer bezahlt. Frage: Was ändert sich fuer mich nach der Selbstanzeige des ehemaligen Auftragnehmers. Was muss ich beachten und welche Rechte/Pflichten habe ich??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es durchaus möglich, dass Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. als selbständig Tätige mit nur einem Auftraggeber unterlagen.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen dringend einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

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