Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es durchaus möglich, dass Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. als selbständig Tätige mit nur einem Auftraggeber unterlagen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen dringend einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.