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Experten-Antwort

Scheinselbständigkeit bei Rentnern

von Andreas04.01.2024 | 16:10
607 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in der Regelarbeitsrente und habe die Möglichkeit als Freiberufler ca. 10 bis 15 t€ pro jahr dazu zu verdienen. Welches Risiko besteht hinsichtlich Renten Kranken Arbeitslosen Pflege - versicherung für mich in bezug auf eine evtl Scheinselbständigkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

 

als Regelaltersrentner unterliegen Sie nicht mehr einer möglichen Versicherungspflicht als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Auswirkungen eine Selbstständigkeit auf die Krankenversicherung haben kann, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

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12 Antworten

Königam 04.01.2024 | 16:30
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Was Kranken- und Pflegeversicherung angeht, sollten Sie Ihre Frage Ihrer Krankenkasse stellen.
Sebastianam 04.01.2024 | 16:40
Allein der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ist in Deutschland eine heikle Sache, die mit massivem Äger verbunden sein kein. Googeln Sie einfach mal "Hetzjagd auf Freelancer" und ähnliches, dann wird Ihnen die Lust auf Selbstständigkeit vermutlich schnell vergehen. Vorteil könnte sein, dass Sie durch das erreichen der Regelarbeitsrente nicht mehr pflichtversichert sind in der Rentenversicherung, vielleicht können Sie sich dadurch einiges an potentiellem Ärger ersparen.
Sebastianam 04.01.2024 | 17:28
Können Sie nicht lesen? In meinem letzten Sazt steht doch im Wesentlich dasselbe wie bei den beiden anderen Antworten. Also ich finde meine Antwort hier in dem Fall sogar besser als die Expertenantwort, also zügeln Sie sich besser.
KSCam 04.01.2024 | 18:52
Doch wir können lesen! Aber warum schreiben Sie von "Gefahren der Scheinselbständigkeit" bei einem Regelaltersrentner der versicherungsfrei ist und dem da gerade nichts mehr droht? Ist doch im konkreten Fall reine Theorie die dem fragesteller rein gar nicht weiterhilft.
Sebastianam 04.01.2024 | 19:48
Bei den Verfahren zur Scheinselbstständigkeit geht es darum den Auftraggeber dazu zu verpflichten Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen (nicht nur in die Rentenkasse), da ist es komplett egal wie alt der Selbstständige ist. Insofern besteht die Gefahr durchaus weiter, es kann nur sein, dass er Glück habt und die Rentenversicherung nicht mehr für das Verfahren zuständig ist, sondern jemand anderes (z.B. Krankenkasse), aber das habe ich ja geschrieben.
KSCam 04.01.2024 | 21:13
Zitat von Sebastian anzeigen
Aber der Fragesteller hat nicht nach dem Risiko für seinen Auftraggeber sondern nach seinem Risiko gefragt. Und daher nützt ihm Ihre Antwort wieder mal gar nichts.....wie die meisten Ihrer Antworten, die nach dem Motto kommen "ich weiß zwar nichts zur Frage, aber was anderes kann ich gerne beitragen".
Sebastianam 05.01.2024 | 01:02
Zitat von KSC anzeigen
Hahahaha. Und Sie glauben allen ernstes es sei kein Risiko für ihn wenn sein Auftraggeber in die Mangel genommen wird? Mit ziemlicher Sicherheit ist er seinen Job als (Schein-)Selbstständiger dann los... Welcher Auftraggeber würde da weiter mit ihm arbeiten, nachdem so ein Ärger passiert ist? Hier sind eher Sie derjenige, der vom wirklichen Leben offenbar wenig Ahnung hat.
Nonameam 16.01.2024 | 07:49
@ Scheinselbständigkeit: wird sie festgestellt, was wircdann gefordert? Rentenbeiträge werden nicht mehr gefordert, die Krankenkassenbeiträge zahlt der Selbständige eh schon allein. Sollte der Auftraggeber daran beteiligt werden bei festgestellten Scheinselbständigkeit??? Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wären bei einem Rentner nicht logisch. Es wäre schön, wenn es mal eine klare Aussage gäbe der Experten der Rentenversicherung.
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