Selbständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, fallen unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
Sie haben aber die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. zur Befreiung stehen die bundesweiten Formblätter V020 und V050 zur Verfügung.
Selbständige haben in den ersten drei Kalenderjahren die Möglichkeit, den halben Regelbeitrag von derzeit 254,22 Euro zu zahlen. Der monatliche Regelbeitrag beträgt 508,45 Euro. Darüberhinaus besteht auch die Alternative, den einkommensgerechten Beitrag zu zahlen, wobei dann zur Einkommensberechnung Ihr Einkommen herangezogen wird.