Hallo Richard,
während sowohl Mieteinnahmen als auch Veräußerungsgewinn als Vermögenseinkommen auf die Witwenrente anzurechnen sein können, je nach dem welche Rechtsanwendung maßgebend ist, wird durch ein Verschenken kein Gewinn generiert. Eine zukünftige Veräußerung durch Ihren Sohn würde ja nicht mehr Ihnen als Gewinn zugute kommen.
Bei Fragen zu Ihrem Rentenbescheid und zur Einkommensanrechnung wenden Sie sich gerne an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Liebe Witwe Richard, geht es um neues Recht (seit 2002) oder altes?
Wann haben Sie geheiratet?
Wann Sind Sie und der oder die Verstorbene geboren?
Wenn man das weiß kann man sich Romane ersparen.
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