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Experten-Antwort

Schenkung

von Richard 05.11.2025 | 17:32
234 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich beziehe Witwenrente und möchte eine unserer Eigentumswohnungen an meinen Sohn verschenken.Wird mir das auf die Witwenrente angerechnet? Selbst,wenn mein Sohn diese wiederum verkauft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.11.2025 | 05:50

Hallo Richard,

 

während sowohl Mieteinnahmen als auch Veräußerungsgewinn als Vermögenseinkommen auf die Witwenrente anzurechnen sein können, je nach dem welche Rechtsanwendung maßgebend ist, wird durch ein Verschenken kein Gewinn generiert. Eine zukünftige Veräußerung durch Ihren Sohn würde ja nicht mehr Ihnen als Gewinn zugute kommen.

 

Bei Fragen zu Ihrem Rentenbescheid und zur Einkommensanrechnung wenden Sie sich gerne an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Schadeam 05.11.2025 | 19:28
Liebe Witwe Richard, geht es um neues Recht (seit 2002) oder altes? Wann haben Sie geheiratet? Wann Sind Sie und der oder die Verstorbene geboren? Wenn man das weiß kann man sich Romane ersparen.
Gerdam 05.11.2025 | 20:08
Schade schrieb

Liebe Witwe Richard, geht es um neues Recht (seit 2002) oder altes?

Wann haben Sie geheiratet?

Wann Sind Sie und der oder die Verstorbene geboren?

Wenn man das weiß kann man sich Romane ersparen.

Also ich habe das gemacht und bin 66 und hatte vor zwei Jahren geheiratet. Meine Frau ist verstorben und ich habe mein Haus meinem Sohn geschenkt. Mir wurde jedenfalls nichts auf die Witwerrente angegerechnet. Wenn mein Sohn das Haus dann verkauft, dann hat er doch das Geld gegebenenfalls Zinseinkünfte
KSCam 05.11.2025 | 21:29
Wenn Sie was verschenken, ist das doch kein Einkommen das auf die Witwenrente angerechnet wird. Schenken heißt doch Sie bekommen kein Geld dafür, oder? Und wenn der Beschenkte das dann verkauft, ist das erlöste Geld wohl kaum Ihr Einkommen, das anrechenbar wäre - das ist doch dann Einkommen Ihres Sohnes…..und hat mit Ihrer Witwenrente nichts zu tun.
abcam 06.11.2025 | 08:30
Rententechnisch irrelevant, aber sie und ihr Sohn müssen die Schenkung dem Finanzamt mitteilen (auch wenn keine Schenkungssteuer anfällt).
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