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Experten-Antwort

Schlampigkeit in der Widerspruchsabteilung

von Jochen12.04.2011 | 15:09
2747 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin sehr ungehalten über die Arbeitsweise der Widerspruchsabteilung. Nicht nur, daß sie eine befristete Tätigkeit als letzen Beruf bewertet haben, daß seit zwölf Wochen von denen nichts zu hören ist und inzwischen der vierte (!)Referent meine Akte auf den Schreibtisch hat (offensichtlich ein toller Joke der Mitarbeiter, demjenigen, der in Urlaub ist, die Akte unterzujubeln!). Auf meine Sachstandsanfrage wurde seit 5 Wochen nicht geantwortet, Befunde, die dem Sozialmedizinischen Dienst vorgelegt werden sollten, sind verschwunden. Und das, obwohl ich sie mit Begleitschreiben und RV - Nummer versehen hatte. Letzte Woche konnte ich die jetzt zuständige Referentin sprechen und so kam alles ans Licht und irgendwie tat mir die gute Frau auch leid, weil sie meinen ganzen Frust abbekam. Leider ist sie auch seit Freitag im Urlaub und wieder ist niemand zuständig. Es geht hier um meine Existenz (bekomme seit Mai 2010 kein Geld), lebe von der Rente meiner Frau und das nach 41 Arbeitsjahren. Eigentlich geht es nur darum, daß man keinen Verweisungberuf findet, der meinem Restleistungsvermögen entspricht und keiner die Rente bewilligen will. Ich möchte mich jetzt offiziell beschweren, wie mache ich das? Die Beschwerde an den Abteilungsleiter(der meine Akte weiterverschoben hat), an den Leiter der Widerspruchsabteilung (der meine Akte Ende Februar hatte und sie weiterverschoben hat) oder gleich an die Geschäftsführung des RV- Sitzes?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie mit der Dauer der Bearbeitung Ihres Widerspruchs nicht einverstanden sind,

haben Sie die Möglichkeit, Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Diese wäre dann gerechtfertigt, wenn nicht - ohne triftigen Grund - innerhalb von 3 Monaten nach Einlegen des Widerspruchs über diesen entschieden wird. Eine anwaltliche Vertretung ist hierbei nicht zwingend erforderlich.

In der Sache selbst kann von hier aus keine verbindliche Aussage getroffen werden. Gerade im Bereich Erwerbsminderungsrente und Verweisungsberuf handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Klemensam 12.04.2011 | 15:22
und was sagt ihr Rechtsanwalt zu alledem ??
Machts Sinnam 12.04.2011 | 15:20
Hallo Jochen, Beschwerden gegen die DRV sind formlos, fristlos, fruchtlos - meist also ein sinnloses Unterfangen, vielleicht ein Gebot der Fairness damit sich die Mitarbeiter dort nicht völlig übergangen fühlen können, wenn man sich dann doch an das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde wendet bzw. wenden muss, weil auch auf Beschwerden keiner reagiert. ...
Grashüpferam 12.04.2011 | 15:27
Auf jeden Fall ein Protokoll führen mit Datum, Uhrzeit und Namen der SB, Stern-TV und ähnliche Sender informieren in solchen Sachen gerne die Öffentlichkeit.
Grashüpferam 12.04.2011 | 16:13
Rechtsbeistand wirst Du wohl vor Gericht brauchen. Bei der DRV werden sogar Leute mit versteiften Bandscheiben und einem Restsehvermögen von 3 % auf den Beruf des Pförners verwiesen.
Grashüpferam 12.04.2011 | 15:53
Die unverbindlichen Beratungsgespräche in den A + B-Stellen mit versteckter Kamera filmen und bei Yutube einstellen ist auch eine Möglichkeit.
Jochenam 12.04.2011 | 16:02
Wenn ich jetzt wollte,daß ein Rechtsanwalt die Sache zusätzlich verzögert und mich einen Haufen Geld kostet, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Preisfrage: gibt es gute Anwälte für Sozialrecht ??? Fragen wir doch mal die armen Leute, die 2- 4 Jahre beim SG prozessieren und von Hartz 4 leben müssen. Es geht ja nur um die Tatsache, daß kein Referent sein o.k. zur Rente geben will, deshalb wird meine Akte ständig durchgereicht. Mich ärgert nur das Verhalten der Mitarbeiter der DRV und die mangelnde Sorgfalt im Umgang mit wichtigen Unterlagen. PS: ich habe nur noch die linke Hand, rechts fehlen vier Finger, war Handwerksmeister und soll als ,,Gerätemontierer in einem großen Produktionsbetrieb " arbeiten. Um das abzulehnen, brauche ich keinen Anwalt. Oder?
Klemensam 12.04.2011 | 16:18
Verzögert hat sich die Sache wohl eher, weil eben kein Anwalt frühzeitig eingeschaltet wurde und die Zügel in die Hand genommen hat. Was SIE selbst bisher erreicht haben ( nämlich im Grunde genommen nichts ) und in welcher Zeitspanne ( viieeel zu lange dauert alles schon ) sehen Sie ja selbst... Entweder fahren Sie diese Schiene jetzt so weiter oder Sie schalten jetzt noch einen Anwalt ein. Es bleibt ihnen doch überlassen... Ein Anwalt hat eben ganz andere Möglichkeiten als Sie selbst als Laie.. Er kann durch sinnvolle , angemessene , geeignete und Erfolg versprechende juristische Massnahmen ( wie z.b. erstmal einfach nur schriftlich bei der RV "Druck" machen oder bei wenn das nicht hilft , durch eine Untätigkeitsklage und / oder eine einstweilige Anordnung etc. pp ) sowohl ein Verfahren beschleunigen und bekommt vor allem auch - im Gegensatz zu ihnen - in jedem Status des Verfahrens immer konkrete und vor allem auch zeitnahe Sachstandsauskünfte.
Grashüpferam 12.04.2011 | 16:26
Offiziel geht wohl nur, wenn man die Öffentlichkeit auch mit einschaltet.
Machts Sinnam 12.04.2011 | 16:57
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Bedeutet das: deutsche Sozialversicherung funktioniert allenfalls noch mit Anwälten? Ist die DRV Gegner des Antragstellers - statt Leistungsträger? Dass sich dort keiner traut eine Rente zu bewilligen, ist ja nicht neu. Aber wie ist es zu erklären, dass andererseits quasi jeder die Verantwortung für eine Ablehnung übernehmen will, sogar aus medizinischen Gründen, obwohl diese vom beratungsärztlichen Dienst anerkannt sind und obwohl Widerspruch und Klage möglich sind? Offenbar wird dieses Verhalten belohnt oder zumindest nicht - wie wohl bei Bewilligungen - bestraft?
Machts Sinnam 12.04.2011 | 17:17
Ja, die Untätigkeitsklage wird von den Mitarbeitern immer wieder gerne in Kauf genommen, denn sie bietet die Möglichkeit, die Akte einfach an das Gericht zu schicken, was den eigenen Schreibtisch entlastet. Sie sind eher verfahrensverzögernd als -beschleunigend - ähnlich wirkungslos wie Beschwerden.
Asozialrechtleram 12.04.2011 | 17:24
Immer wieder interessant,wie die DRV zum Feindbild mutiert,wenn Simulanten nicht an die erhoffte EM-Rente kommen. Aber solche Ablehnungen Machts Sinn und schützt die wirklich Berechtigten.
Dr. Mabuseam 12.04.2011 | 18:22
Jetzt haben wir mit "Machts Sinn" und " Sozialrechtler " schon 2 Geistesgestörte hier im Forum... Aber auch diese beiden Vollspinner wird das Forum hier überstehen. Da bin ich mir ganz sicher.
Machts Sinnam 12.04.2011 | 17:39
Eher ist die DRV eine kriminelle Vereinigung als alle Antragsteller Simulanten!
Grashüpferam 12.04.2011 | 18:32
Genau:
Dann sind also die A + B-Stellen keine öffentlichen Einsichtungen, sondern es werden dort nur geheime, unverbindliche, nichtssagende Auskünfte erteilt.
Jochenam 12.04.2011 | 18:37
@ Asosialrechtler also ich habe mich nicht freiwillig von meinen Fingern getrennt und bin ganz sicher kein Simulant, um an eine Rente zu kommen!Ich sitze durch einen fremdverschuldeten Unfall (bei dem ich auch die Finger verlor) im Rollstuhl, habe GdB 90%. Was Sie hier von sich geben ist Diskriminierung von Behinderten! Ihr kommentar ist armselig!
...am 12.04.2011 | 21:14
Immer wieder interessant,wie die DRV zum Feindbild mutiert,wenn Simulanten nicht an die erhoffte EM-Rente kommen. Aber solche Ablehnungen Machts Sinn und schützt die wirklich Berechtigten.
@ Asosialrechtler also ich habe mich nicht freiwillig von meinen Fingern getrennt und bin ganz sicher kein Simulant, um an eine Rente zu kommen!Ich sitze durch einen fremdverschuldeten Unfall (bei dem ich auch die Finger verlor) im Rollstuhl, habe GdB 90%. Was Sie hier von sich geben ist Diskriminierung von Behinderten! Ihr kommentar ist armselig!
@ Jochen: Ich denke die Aussage von Asozialrechtler war eher auf einen anderen User bezogen...
Jochenam 12.04.2011 | 22:46
aha, dann nehme ich das mal nicht persönlich.
Useram 13.04.2011 | 06:55
Zitat von Grashüpfer anzeigenausblenden
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Dann sind also die A + B-Stellen keine öffentlichen Einsichtungen, sondern es werden dort nur geheime, unverbindliche, nichtssagende Auskünfte erteilt.
Das nicht öffentliche Wort ist hier in diesem FAll doch gegeben. Ein öffentliches Wort wäre dann eine Rede vor Leuten oder so. Wenn Sie wollen dass Ihre Daten von der A+B-Stelle vor mehreren Leuten bekannt gegeben wird, können sie es gern aufnehmen und bei Youtube hochladen ^^
Grashüpferam 13.04.2011 | 07:28
Genau:
Dann sind also die A + B-Stellen keine öffentlichen Einsichtungen, sondern es werden dort nur geheime, unverbindliche, nichtssagende Auskünfte erteilt.
Das nicht öffentliche Wort ist hier in diesem FAll doch gegeben. Ein öffentliches Wort wäre dann eine Rede vor Leuten oder so. Wenn Sie wollen dass Ihre Daten von der A+B-Stelle vor mehreren Leuten bekannt gegeben wird, können sie es gern aufnehmen und bei Youtube hochladen ^^
Sorry, um meine Daten ging es hier leider nicht, sondern um Beratungsgespräche bei der A + B-Stelle. Bei Versicherungen und Banken ist sogar ein Protokoll pflicht. Das scheint bei der DRV nicht ansatzweise der Fall zu sein. Übrigens sind persönliche Daten auch erfahrungsgemäß bei Sozialgerichten auf den Fluren im Papierkorb neben den Kopierer für jederman zugänglich. Somit kann ich aus Ihren Darstellungen schließen, daß Beratungsgespräche bei den A + B-Stellen seitens der DRV streng geheime Auskünfte und Beratungen sind.
Useram 13.04.2011 | 08:48
Hä, was für Darstellungen von mir? Und meine Bank (Spaßkasse) hat noch nie Protokoll bei Beratungsgesprächen geführt. Beratungen von der DRV sind keine streng geheimen Auskünfte, aber es sind doch auch keine öffentlichen Bekanntmachungen oderß
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