Hallo Oswald V.M.,
der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist kein rentenrechtlicher Begriff, sondern den Rechtsgebieten der Krankenversicherung und des Arbeitsrechts zuzuordnen. Daher sollten Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Krankenkasse wenden.
Wie von den anderen Usern bereits angegeben, macht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur Sinn, wenn Sie eine im Rahmen der "Arbeitsmarktrente" zulässige Tätigkeit ausüben (unter 3 Stunden täglich, Einkommen nicht mehr als 6.300,- Euro pro Kalenderjahr).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Arbeitsmarktrente heißt doch dass Sie die volle Rente bekommen, obwohl Sie eigentlich 3-6 Stunden arbeiten könnten, aber halt keine Arbeit haben.
Welchen Sinn sollte dann eine Krankschreibung machen?
Die brauchen Sie doch nur wenn Sie ein Arbeitsverhältnis haben, dort aber morgen nicht hingehnen können, weil Sie eben au sind.
Damit brauchen Sie Ihren Arzt oder sonstwen nicht belasten, zumindest nicht solange Sie keine Job haben.
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